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750 österreichische Betriebe beteiligen sich an Sammelklage gegen Booking.com

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Online-Riesen & The Law. Das europäische Gastgewerbe hat eine Sammelklage gegen Booking.com eingebracht. Europaweit sind bisher 15.000 Betriebe beigetreten, davon 750 aus Österreich.

Im Rahmen der europäischen Sammelklage gegen Booking.com, die vom europäischen Dachverband des Gastgewerbes (HOTREC) und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden unterstützt wird und sich gegen die jahrelange Verwendung wettbewerbswidriger Bestpreisklauseln richtet, haben sich bislang rund 750 Betriebe aus Österreich registriert, so eine Aussendung der Wirtschaftskammer Österreich.

Der Stein des Anstoßes

Europaweit sind es mehr als 15.000 Hotels und Beherbergungsbetriebe, die ihre Teilnahme an der Klage bekanntgegeben haben. Die meisten Teilnehmenden kamen aus Italien, Deutschland, den Niederlanden, Griechenland und Österreich. Im Verhältnis zur Größe des jeweiligen Hotelsektors fand die Initiative besonders großen Zuspruch in Island, den Niederlanden, Liechtenstein, Luxemburg und Irland, heißt es.

Ziel der Klage ist es, die möglichen finanziellen Einbußen geltend zu machen, die durch die Verwendung von Paritätsklauseln entstanden sind. Der Europäische Gerichtshof hatte diese Klauseln am 19. September 2024 (Rechtssache C-264/23) als unvereinbar mit dem EU-Wettbewerbsrecht beurteilt.

„In Österreich haben wir uns bereits vor zehn Jahren – erfolgreich – für ein gesetzliches Verbot dieser sogenannten Bestpreisklauseln eingesetzt. Dennoch könnten österreichische Hoteliers durch die Anwendung solcher wettbewerbswidriger Paritätsklauseln in den vergangenen 20 Jahren erhebliche finanzielle Schäden erlitten haben. Dass sich bereits rund 750 Betriebe registriert haben, zeigt deutlich, wie groß das Interesse an einer rechtlichen Klärung ist“, so Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich, in der Aussendung.

Das Urteil des EuGH schaffe eine rechtliche Grundlage, die auch für einzelne Betriebe von Bedeutung sein könne. Anmeldeschluss ist am Freitag, 29. August 2025, so die WKÖ. Danach werden die Daten der teilnehmenden Hotels konsolidiert und geprüft. Die Klageschrift soll noch vor Jahresende beim Bezirksgericht Amsterdam, dem Sitz von Booking.com, eingebracht werden. Laut den Initiatoren tragen teilnehmende Hotels „weder Kosten noch Kostenrisiken. Diese werden vollständig von einem Prozessfinanzierer getragen, der nur im Erfolgsfall eine Gewinnbeteiligung erhält“, heißt es auf der Website dazu.

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