Online-Riesen & The Law. 15.000 europäische Hoteliers beteiligen sich an einer Sammelklage gegen Booking.com: Die Voraussetzungen seien jedoch falsch, so Booking Holdings.
Der europäische Touristiker-Verband HOTREC, Hauptinitiator der Sammelklage, behaupte, der EuGH habe die Preisparitätsklauseln von Booking im Herbst 2024 für wettbewerbswidrig bzw. kartellrechtswidrig befunden. „Dies stimmt nicht, denn der EuGH hat im September 2024 weder solch eine Schlussfolgerung gezogen noch wurde er gebeten, zu beurteilen, ob unsere Paritätsklauseln wettbewerbswidrig waren oder Auswirkungen auf den Wettbewerb hatten“, so eine Aussendung von Booking Holdings, dem Unternehmen hinter Booking.com.
„Legen Wert auf gute Zusammenarbeit mit Partnern“
Man arbeite mit mehreren zehntausenden Partnern in ganz Europa zusammen und lege dabei großen Wert auf gute Zusammenarbeit. Den Behauptungen rund um die Hotrec-Sammelklage (die in Österreich u.a. von der Wirtschaftskammer unterstützt wird, Anm.d.Red.) widerspreche man „auch in Bezug auf irreführenden Verweise auf einen vergangenen EuGH-Fall vom September 2024, der die aktuellen Behauptungen des Hotelverbands nicht stützt“. Eine formelle rechtliche Mitteilung über eine Klage liege Booking.com allerdings derzeit noch nicht vor.
Weiters betont Booking in seiner offiziellen Stellungnahme zu der Sammelklage, dass Preisparitätsklauseln in Deutschland seit 2016 nicht mehr verwendet würden und dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021 „das endgültige Urteil zur Aufhebung der Preisparitätsklauseln für unsere deutschen Unterkunftspartner war“.
Darüber hinaus habe man Preisparitätsklauseln „im Rahmen unserer DMA-Verpflichtungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum im Juli 2024 abgeschafft. Wir werden uns weiterhin darauf konzentrieren, eine positive Beziehung zu unseren Partnern zu pflegen, die auf gegenseitiger Partnerschaft und Transparenz basiert“.
71 Prozent Marktanteil bei Online-Buchungen…
Booking Holdings nimmt darüber hinaus zur Debatte um seine Marktführerschaft Stellung. Mit Abstand die Nummer eins ist man zwar, allerdings beziehen sich die kolportierten Prozentzahlen auf den Markt der Online-Buchungsportale und nicht den Gesamtmarkt, wird betont. Konkret möchte man „darauf hinweisen, dass einige der aktuellen Berichterstattung behauptet, der Marktanteil von Booking Holdings liege in Europa bei 71 Prozent in Europa laut der Hotrec Hotel Distribution Study. Dies trifft nicht zu (…), hier fehlt eine wichtige Information aus der Studie: Die Zahl bezieht sich auf den Anteil von Booking Holdings nur innerhalb des Anteils von Online-Reiseplattformen (sogenannte OTAs – Online Travel Agencies).“
Tatsächlich sage Hotrec selbst im Rahmen seiner eigenen Hotel Distribution Study, dass Direktbuchungen (inkl. direkter Online-Buchungen über die Webseite oder Email eines Hotels) weiterhin vorherrschend sind und 50,9% der Übernachtungen in Europa ausmachen. Alle Online-Reiseplattformen zusammen kommen lediglich auf 29,6% aller Hotelbuchungen in Europa – und nur innerhalb dieser 29,6% habe Booking Holdings einen Anteil von 71%.
Wieviel ist das nun? Das hat Extrajournal.Net für Sie gerne ausgerechnet, es sind demnach knapp 21 Prozent. D.h. mehr als ein Fünftel aller europäischen Hotelzimmer wird über Booking gebucht. An der Sammelklage haben sich wie berichtet rund 15.000 europäische Hotels beteiligt, darunter 750 aus Österreich.
Kein Druck an der Börse
Die Aktie der börsenotierten Booking Holdings scheint übrigens zumindest bisher kaum auf die Sammelklage zu reagieren: Anfang Juni 2025 stand die Booking-Aktie bei rund 5.500 US-Dollar, aktuell sind es 5.605 Dollar. Die Aktie notiert damit weiterhin nahe ihrem Allzeithoch bei rund 5.750 Dollar, das im Juli erreicht wurde. Gegenüber dem September 2024 liegt das Kursplus aktuell bei fast 50 Prozent. Als Gründe für den Anstieg verweisen Analysten auf die zuletzt stark gestiegenen Buchungsumsätze und Erträge.
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