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Überweisungen: So klappt der verpflichtende Empfänger-Check ab 9. Oktober

Hans Unterdorfer ©Die Fotografen

Falscher Empfänger = Fail. Durch den neuen Betrugsschutz scheitern Banküberweisungen mit fehlerhaftem Empfänger ab 9.10.2025. Das Online-Banking gibt aber Hilfestellungen.

Mit der Umsetzung der neuen EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung ab 9. Oktober kommt es für Bankkunden zu einigen Änderungen, so die Banken in einer Aussendung.

  • Grundsätzlich müssen Banken künftig Überweisungen in Echtzeit (innerhalb von 10 Sekunden) rund um die Uhr anbieten – ohne Zusatzkosten. Das betrifft alle Euro-Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und erfüllt eine langjährige Forderung von Verbraucherschützern.
  • Die Sicherheit bei Überweisungen soll durch die neue Empfängerüberprüfung erhöht werden. Derzeit prüfen die Banken vor allem, ob der eingegebene IBAN korrekt ist. Künftig wird verpflichtend auch die Übereinstimmung mit dem angegebenen Kontoinhaber geprüft.

Mehr Sicherheit im Cyber-Bankenraum

Ein gängiger Modus Operandi bei Cybercrimes ist es derzeit, dem Zahler eine falsche Kontonummer unterzuschieben, also beispielsweise in abgefangenen Rechnungen die Bankverbindung des legitimen Geschäftspartners durch die der Gauner auszutauschen. Solche Methoden werden künftig deutlich erschwert: Ab 9. Oktober müssen die Banken überprüfen, ob der angegebene Empfängername einer Überweisung auch mit dem Kontoinhaber übereinstimmt.

„Die Bankensysteme werden auf etwaige Schreibfehler oder Ungenauigkeiten hinweisen, sodass nicht jede kleine Abweichung sofort zur Ablehnung der Überweisung führt“, so Hans Unterdorfer, Obmann der Sparte Banken und Versicherungen in der Wirtschaftskammer Wien und Firmenkunden-Vorstand der Erste Bank Oesterreich.

So funktioniert der zwingende Empfänger-Check

Konkret gleichen die Banksysteme künftig bei der Eingabe der Überweisung ab, ob der eingegebene Empfängername auch tatsächlich mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Bei kleineren Abweichungen wird der richtige Empfängername vorgeschlagen und die Möglichkeit, ihn zu übernehmen, gegeben. Ist die Abweichung größer, also etwa ein gänzlich anderer Name, wird die Überweisung nicht durchgeführt, heißt es weiter.

„Durch diese neue Regelung ist es künftig nicht mehr möglich, jemandem einen falschen Empfängernamen vorzutäuschen und so zu einer Überweisung zu bringen. Damit können wir viele Betrugsversuche nun gleich im Keim ersticken“, so Unterdorfer, der jetzt dazu rät, auch alle Zahlungsdaten zu überprüfen: „Und auch wenn man Rechnungen legt, sicherstellen, dass man auf der Rechnung den richtigen Kontonamen angibt“.

Was Unternehmen beachten müssen

Rechtzeitige Vorbereitung ist natürlich insbesondere für Unternehmen mit vielen Zahlungsempfängern wichtig. Für sie haben die Kreditinstitute folgende Tipps:

  • Rechnungen rechtzeitig auf den korrekten Namen des Kontoinhabers überprüfen.
  • QR-Codes auf Rechnungen können dabei helfen, die richtigen Zahlungsdaten zu übermitteln.
  • Bei Sammelüberweisungen (z. B. Lohnzahlungen) kann laut den Banken auf die Empfängerprüfung verzichtet werden.

Weitere Infos gibt es auf der Hilfeseite der Banken und der EU Instant Payment-Hilfeseite.

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