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VSV und Padronus nehmen Meta per Verbandsklage ins Visier

©ejn

Wien. Padronus finanziert eine Verbandsklage gegen Meta: Der Konzern betreibe illegale Überwachung, das Geschäftsmodell von Facebook/Instagram stehe auf dem Prüfstand.

Zusammen mit dem Verbraucherschutzverein (VSV) als Klägerin und der deutschen Rechtsanwaltskanzlei Baumeister & Kollegen sowie der österreichischen Kanzlei Salburg Rechtsanwälte hat Padronus als Prozessfinanzierer jeweils eine Verbandsklage in Deutschland und Österreich gegen Meta Platforms Ireland Ltd. eingereicht, so eine Aussendung.

Die Klagen richten sich gegen weitreichende Überwachung der Bevölkerung durch Meta, die nach Ansicht von Padronus und des VSV gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt. Dazu setze Meta u.a. Software wie den „Meta-Pixel“ ein, der auf zahlreichen Dritt-Webseiten eingebettet sei – sogar auf solchen, die medizinische Hilfe bieten und damit einen nach DSGVO stark geschützten Bereich persönlicher Daten berühren können.

Meta weiß mehr über uns als wir wissen

„Meta weiß über uns weit mehr, als wir ahnen – von unseren Einkäufen über unsere Medikamentensuche bis hin zu persönlichen Problemen. Möglich machen das die sogenannten Business-Tools, die quer durchs Internet eingesetzt werden. So ist der US-Konzern auf Drittseiten selbst dann dabei, wenn wir längst aus der Plattform ausgeloggt sind oder unsere Browser-Einstellungen Datenschutz versprechen. Das verstößt gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung“, so Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus.

Zahlreiche Landgerichte in Deutschland (u.a. Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Stuttgart, Leipzig) sowie Kammern von über 70 weiteren Landgerichten hätten die illegale Überwachung durch Meta in über 700 aktuellen Individualverfahren erstinstanzlich bestätigt. Die Urteile, welche von der hier verfahrensführenden Kanzlei Baumeister & Kollegen erstritten wurden, sind allerdings nicht rechtskräftig. Es gehe dabei jedoch teilweise um immaterielle Schadenersätze in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Person. Da es allein in Deutschland bis zu 50 Millionen potenziell Betroffene gebe, könne der Streitwert insgesamt weit in die Milliarden gehen – wenn sich entsprechend viele Menschen der Verbandsklage anschließen. Damit handele sich um die größte Klage, die je im deutschsprachigen Raum eingebracht wurde, so Eibl.

Die Verbandsklage

Das dafür gewählte Instrument – der Verbandsprozess für qualifizierte Einrichtungen – ist ein in dieser Form neuartiges rechtliches Instrument in Österreich. Der VSV hat vor einigen Monaten den erforderlichen Status als „qualifizierte Einrichtung“ erhalten. Im Erfolgsfall muss der Beklagte den rechtswidrige Zustand beseitigen und einen daraus resultierenden Schadenersatz an Verbraucher, die sich der Sammelklage angeschlossen haben, auszahlen.

Meta hat sich zur Verbandsklage noch nicht öffentlich geäußert, Vorwürfe des Verstoßes gegen die Datenschutzregeln in der Vergangenheit freilich zurückgewiesen. Bis es zu einem Urteil kommt, werden wohl Jahre vergehen, so die Kläger. Das Prozesskostenrisiko trage im Facebook/Meta-Streit zur Gänze Padronus, nur im Erfolgsfall werde eine Provision des erstrittenen Betrages fällig.

„Trump wird das nicht gefallen“

Der Prozess dürfte der aktuellen protektionistischen US-Regierung nicht gefallen, heißt es. Erst letzte Woche hat der US-Präsident der EU erneut mit neuen Zöllen gedroht, nachdem die Kommission ein Bußgeld von 2,95 Milliarden Euro gegen den US-Konzern Google verhängt hat.

Die Kläger bzw. ihr Prozessfinanzierer rechnen damit, dass ihre Sammelklage dem US-Präsidenten unter die Augen kommen wird: „Wir rechnen damit, dass Trump auch in unserem Verfahren versuchen wird, seinen Einfluss geltend zu machen, damit Meta ungeschoren davon kommt. Europäisches Datenschutzrecht ist jedoch nicht verhandelbar und wir persönlich sind uns sicher, dass wir uns etwaigem Druck nicht beugen werden“, so Julius Richter, ebenfalls Geschäftsführer bei Padronus.

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