Finanzaufsicht & Cyber-Assets. Die französische, italienische und österreichische Finanzaufsicht schlagen eine Reform der Krypto-Überwachung vor – gegen den „Wettlauf nach unten“.
Aufbauend auf den Erfahrungen aus den ersten Monaten der Implementierung der MiCA-Verordnung (MiCAR) legen drei europäische Aufsichtsbehörden – die französische Autorité des Marchés Financiers (AMF), die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und die italienische Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) – jetzt gemeinsame Vorschläge vor, heißt es in einer Aussendung.
Diese Vorschläge sollen auf eine effektivere Aufsicht der Kryptomärkte, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Marktteilnehmer sowie einen besseren Anlegerschutz abzielen, heißt es bei der FMA.
Trotz MiCAR noch zu große Unterschiede von Land zu Land
Die MiCAR ist seit dem 30. Dezember 2024 vollumfänglich anwendbar, und stelle einen großen Fortschritt bei der Regulierung der Kryptomärkte in Europa dar. Europa sei dadurch zum Spitzenreiter in der Aufsicht dieser neuen Assetklasse geworden.
MiCAR schaffe einen klaren Rahmen und verpflichte Marktteilnehmer, die in Europa kryptowertbezogene Dienstleistungen anbieten wollen, zuvor eine Zulassung einzuholen.
Trotz der Konvergenzbemühungen der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) haben die ersten Monate der Anwendung der Verordnung jedoch erhebliche Unterschiede in der Aufsicht über Kryptomärkte durch die nationalen Behörden enthüllt, heißt es. Diese Unterschiede verdeutlichen laut der Aussendung die Notwendigkeit, den Aufsichtsaufbau rasch zu stärken, um die ordnungsgemäße Funktionsweise des europäischen Binnenmarktes sicherzustellen.
Oder sonst…
Ohne eine solche Überarbeitung könnten nationale Behörden, in deren Mitgliedstaat Marktteilnehmer Dienstleistungen erbringen, die auf einer Zulassung einer Behörde eines anderen Mitgliedstaats beruhen, gezwungen sein, auf die in der Verordnung vorgesehenen vorsorgliche Maßnahmen zurückzugreifen, um Risiken für inländische Anleger zu verhindern.
Darüber hinaus bieten bestimmte Regelungen keinen ausreichenden Schutz vor den branchenspezifischen Risiken, wie beispielsweise vor dem Zugang europäischer Intermediäre zu in Drittstaaten ansässigen Plattformen ohne den durch die MiCAR gebotenen Schutz und dem erhöhten Cybersicherheitsrisiko. Solche Risiken beeinträchtigten den Anlegerschutz und gefährden ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Marktteilnehmer, so die Befürchtung.
Die Maßnahmen
Zur Sicherstellung einer kohärenten und wirksamen Anwendung der MiCAR, fordern die AMF, die FMA und die Consob daher eine Reihe gezielter Änderungen. Diese Anpassungen würden es zudem ermöglichen, die Empfehlungen des Financial Stability Board (FSB) und der International Organization of Securities Commissions (IOSCO) zur Regulierung von Kryptowerten, die jeweils im Juli und November 2023 veröffentlicht wurden, näher zu berücksichtigen.
AMF, FMA und CONSOB legen nun vier Vorschläge zur Verbesserung vor, die allerdings – wie in der Aussendung festgehalten wird – im Hinblick auf die durch die Anwendung der MiCAR aufgeworfenen Fragen, wie zum Beispiel in Bezug auf sogenannte „Stablecoins“, nicht abschließend zu verstehen seien.
Die aktuellen vier Vorschläge, denen also noch weitere folgen dürften, lauten so:
1. ESMA soll die großen Player überwachen
Direkte Aufsicht über signifikante Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen durch die EU-Behörde ESMA, um eine einheitliche Anwendung der Regeln im Sinne einer effektiveren Überwachung sicherzustellen. Dies sei der einzige Weg, opportunistische Sitzstaatentscheidungen zu vermeiden, und könnte eventuell zu einer Senkung der Aufsichtskosten führen, heißt es.
2. Verschärfung der Regeln für Plattformen außerhalb der EU, die europäische Anleger ansprechen
Die Behörden stellen fest, dass einige in Drittländern ansässige Plattformen europäische Kunden über europäische Intermediäre erreichen, die über den Status eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen verfügen. Die drei Behörden schlagen daher vor, dass jeder Intermediär, der Kundenaufträge für Kryptowerte ausführt, dies nur über eine Plattform tun darf, die der MiCAR oder einer gleichwertigen Regulierung unterliegt.
3. Verpflichtende Sicherheitstests für Crypto-Plattformen
Bessere Aufsicht über Plattformen zur Bewältigung von Cyberrisiken: Angesichts des sehr hohen Cyberrisikos betonen die AMF, die FMA und die CONSOB die Bedeutung, dass Marktteilnehmer vor der Erteilung einer MiCAR-Zulassung sowie im Rahmen regelmäßig wiederkehrender Prüfungen eine unabhängige IT-Sicherheitsprüfung durchlaufen müssen. Diese Prüfung sollte den Schutz von Vermögenswerten, die Resilienz gegenüber Cyberangriffen und das Management von Sicherheitsvorfällen umfassen.
Diese Maßnahme würde die Sicherheit der Kryptomärkte erhöhen und das Vertrauen der Anleger stärken, so die Hoffnung.
4. Europa-Behörde zur Prüfung der Krypto-Whitepaper
Klarstellung zur Überprüfung von Kryptowerte-Whitepapers unter eventueller Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für die Einreichung und aufsichtliche Behandlung von Token-Angeboten (ausgenommen „Stablecoins“): Dieser Vorschlag ziele darauf ab, den Prozess der Analyse von Whitepapers für Token-Emittenten einer höheren Rechtssicherheit zuzuführen, unter gleichzeitiger zusätzlicher Schaffung einer zentralen Stelle zur Einreichung, dies vor dem Hintergrund der paneuropäischen Reichweite der Mehrheit solcher Angebote.
„Kein egulatorischer Wettlauf nach unten“
„Die FMA hat Finanzinnovationen immer begrüßt und gefördert, wenn diese das Angebot an Produkten und Dienstleistungen für die Unternehmen und Haushalte erweitern und die Integrität und Stabilität des Finanzmarkts wahren“, so der Vorstand der FMA, Mariana Kühnel und Helmut Ettl. „Die europäische MiCA-Verordnung setzt im Bereich Kryptowerte dafür einen guten Rahmen, den die FMA konsequent umsetzt. Das wird auch von großen Marktteilnehmern gewürdigt, welche die FMA für ihre Kompetenz und Konsequenz schätzen. Wir beobachten aber, dass die MiCAR in der EU teilweise sehr uneinheitlich angewendet wird. Ein regulatorischer Wettlauf nach unten wäre für die ganze EU nachteilig und sollte vermieden werden, indem große Anbieter europaweit einheitlich beaufsichtigt werden – ähnlich wie bei der EZB-Bankenaufsicht.“
Jetzt den Newsletter von Extrajournal.Net abonnieren
Täglich aktuell in Ihrer Mailbox.





