Regierung. Die Koalition will die Energielandschaft umbauen und plant dafür ein Erneuerbares-Gas-Gesetz. Die Branche mahnt jetzt zu Tempo – sie warte seit 2019.
Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogramm zu einer Transformation des Energiesystems, erinnert der Fachverband Gas Wärme in der Wirtschaftskammer in einer Aussendung. Dazu gehören auch Ziele wie das Erneuerbares-Gas-Gesetz, das in Analogie zur Ökostromförderung ausgestaltet werden soll. Für dieses „Leuchtturm-Gesetz“ habe die Bundesregierung ursprünglich eine rasche Umsetzung bis zum Sommer 2025 kommuniziert.
Für den informierten Betrachter erschien dieser Zeitplan angesichts der Gesetzesmaterie zwar als „sehr ambitioniert“, formuliert es Peter Weinelt, Obmann des Fachverbands Gas Wärme: „Es wäre aber sehr hilfreich, wenn wir bald einen ersten inhaltlichen Vorschlag in Händen halten könnten und das Gesetz Anfang des kommenden Jahres beschlossen wird.“
Der dritte Anlauf
Zwei der drei ausgerufenen Leuchtturm-Gesetze der Bundesregierung legen den Fokus auf Strom, nämlich das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EABG). Beide Gesetze sind bereits in Begutachtung. Es werde nun Zeit, auch im Bereich der für die Energiewende so wichtigen Gasversorgung endlich Nägel mit Köpfen zu machen und ein Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) auf den Weg zu bringen, heißt es.
Die Gaswirtschaft warte bereits seit 2019 auf das Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG): Damals sei der Entwurf fast schon reif für den Nationalrat gewesen, doch durch das Zerbrechen der ÖVP-FPÖ-Regierung kam es nicht mehr dazu. Ein zweiter Anlauf unter neuen politischen Vorzeichen scheiterte 2024 im Parlament; seit dem ersten Halbjahr 2025 sollte an einem neuen Entwurf gearbeitet werden. Die Gaswirtschaft brauche das Gesetz, damit neue Projekte stabile Rahmenbedingungen vorfinden. Dabei geht es insbesondere Biogas.
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