Österreich. Gemeinnützige Stiftungen gelten als besonders anfällig für Missbrauch. Eine Neuerscheinung zeigt Gefahren und Gegenrezepte auf.
Gemeinnützige Stiftungen gelten als besonders anfällig für Missbrauch, heißt es bei Fachverlag Manz: Zugleich fehle es oft an effektiven Kontrollmechanismen. Die Neuerscheinung „Gemeinnützige Stiftung: Schutz der Stiftung in Theorie und Praxis“ soll dieses stiftungsspezifische Kontrolldefizit untersuchen und aufzeigen, warum das bestehende Organisations- und Aufsichtssystem nach PSG und BStFG keinen ausreichenden Schutz bietet. Autorin Ulrike Prokes ist Anwältin in Wien und auf Stiftungsrecht sowie Erb- und Familienrecht, weiters Immobilienrecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht spezialisiert.
Die Satzung gibt den Wachen mehr Macht
Im Zentrum steht laut Verlag die Frage, wie sich durch gezielte Satzungsgestaltung die Foundation Governance stärken lässt. Die Autorin analysiert demnach die rechtlichen Gestaltungsspielräume und Grenzen anhand von Rechtsprechung und Literatur, werte über 270 Satzungen gemeinnütziger Privat- und Bundesstiftungen empirisch aus und zeige, wie diese Gestaltungsspielräume in der Praxis tatsächlich genutzt werden. Auf dieser Basis werden Potenziale und Reformbedarf aufgezeigt.
Auch die Steuer ist ein wichtiges Thema
Ein weiterer Schwerpunkt der Neuerscheinung liegt auf den Voraussetzungen für die Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. Viele Stiftungen setzen die steuerrechtlichen Anforderungen nämlich nur unzureichend um – mit mitunter erheblichen rechtlichen Konsequenzen, wie es heißt.
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