Wirtschaftskanzleien. FSM Rechtsanwälte lud zum „Vergabefrühstück“. Um eine große Übernahme in der Baubranche ging es bei Saxinger. Pleiten waren bei Jaufer, Honig bei fwp Themen aktueller Events.
FSM Rechtsanwälte lud am 11. September zum zweiten „FSM Vergabefrühstück“ in die Kanzleiräumlichkeiten in der Wiener Lange Gasse. Die Veranstaltung stand unter dem Thema „Do’s & Don’ts in der Bewertungsjury“ und sollte Einblicke in aktuelle vergaberechtliche Herausforderungen bieten. Unter den rund 50 Gästen befanden sich Vertreter:innen aus Verwaltung und Recht, so eine Aussendung. Die zentrale Fachpräsentation kam von Florian Kromer, Leiter der Fachgruppe Vergaberecht im ÖBB-Konzern.
„Die Angebotsbewertung ist das Herzstück des Vergabeverfahrens“, so Karlheinz Moick, Partner bei FSM. „Gerade deshalb verlangt sie jedoch klare Vorgaben, eine ausgewogene Zusammensetzung der Jury sowie eine saubere Dokumentation, um Rechtskonformität und Fairness zu gewährleisten.“
Kromer unterstrich die Verantwortung öffentlicher Auftraggeber:innen: „Auftraggeber:innen dürfen bei Ausschreibungen auch subjektive Aspekte bewerten, wie ein Gesamteindruck oder eine vermittelte Kompetenz – also Dinge, die nicht objektiv messbar sind. Das geschieht häufig im Wege von Konzepten oder Bieterpräsentationen, die von einer Fachjury des Auftraggebers bewertet werden. Damit es bei einer solchen subjektiven Bewertung fair zugeht, treffen Auftraggeber:innen gewisse Pflichten – etwa bei der Zusammensetzung der Jury, der Begründung ihrer Entscheidung und der Dokumentation. Wer subjektiv bewertet, muss objektiv absichern. Die Anforderungen an Transparenz, Begründung und Nachvollziehbarkeit sind hoch – umso wichtiger ist es, dass sich Jurymitglieder ihrer Rolle bewusst sind und die Bewertung nachvollziehbar erfolgt.“ Organisiert wurde die Veranstaltung federführend von Naomi Grill, Rechtsanwältin im FSM-Vergaberechtsteam.
Saxinger und MP Corporate Finance mit Case Study Hinteregger
Die in der Baubranche weithin beobachtete Übernahme des Salzburger Traditionsunternehmens Gebrüder Hinteregger Baugesellschaft m.b.H. durch Porr im Jahr 2017 stand bei einer Veranstaltung von Wirtschaftskanzlei Saxinger im Mittelpunkt. Gemeinsam mit MP Corporate Finance gaben Josef Brandstetter, vormaliger Miteigentümer der Hinteregger Baugesellschaft und sein „Dealmaker“ Gregor Nischer (MP Corporate Finance) sowie Rechtsanwalt Franz Mittendorfer von Saxinger Einblick in Kernfragen wie: „Was sind die typischen Beweggründe für solche Verkäufe?“, „Was sind die wesentlichen Risiken und Erfolgsfaktoren für einen Unternehmensverkauf?“ oder „Welche Erkenntnisse lassen sich aus dem konkreten Fall ableiten?“
„Gut umgesetzte Unternehmensverkäufe sind in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten auch eine wesentliche Prävention gegen Insolvenzen und deren Folgewirkungen. Den richtigen strategischen Partner zu finden sichert dabei insbesondere das langfristige aufgebote Vermögen von Familienunternehmen, aber auch zahlreiche Arbeitsplätze. Auch das ist unternehmerische Verantwortung“, so Franz Mittendorfer.
„Öffentliches vs. privates Interesse an Unternehmenssanierungen“
Die Plattform für Wirtschafts-, Insolvenz- und Sanierungsrecht (WIS) lud gemeinsam mit Jaufer Rechtsanwälte am 11. September zu einer Fachveranstaltung an die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz. Unter dem Titel „Öffentliches vs. privates Interesse an Unternehmenssanierungen“ wurden mit Blick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen die komplexen Herausforderungen für Unternehmenssanierungen unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen beleuchtet, so eine Aussendung.
Für die Plattform WIS war es die 40. Veranstaltung und das 15. Jahr des Bestehens. Beim aktuellen Event am Podium waren auch Univ.-Prof. Bettina Nunner-Krautgasser (Leiterin des Instituts für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht, Universität Graz) und ao. Univ.-Prof. Gerhard Schummer (Institut für Unternehmensrecht und Internationales Wirtschaftsrecht).
Wolfgang Peschorn erörterte dabei Frage, inwieweit ein öffentliches Interesse an der Sanierung eines Unternehmens besteht. Einleitend bemerkte er, dass gerade in Krisenzeiten der Ruf nach staatlicher Intervention von jenen laut werde, die sonst einen überbordenden Staat beklagen. Unter Verweis auf die Bindung aller staatlichen Organe an die Gesetze legte Peschorn dar, dass sich zum einen ein öffentliches Interesse stets im Gesetz abbilden muss und zum anderen die staatlichen Einrichtungen nur im Rahmen dieser gesetzlichen Grundlagen bei einer Sanierung mitwirken können.
Da der Gesetzgeber in der Insolvenzordnung die Sanierung eines in die Krise geratenen Unternehmens unter Mitwirkung, aber auch zu Lasten der Gläubiger vorgesehen hat, bestünde ein öffentliches Interesse an einem gesetzmäßigen Sanierungsverfahren. „Staatliche Organe sind auf Grund ihrer Gesetzesbindung bei ihren Entscheidungen von Sachlichkeit bestimmt“, so Peschorn: „Soweit daher ein Sanierungsbedarf und eine Sanierungsmöglichkeit besteht und die Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sind, wird man von einem öffentlichen Interesse an der Sanierung eines Unternehmens ausgehen können.“
Clemens Jaufer widmete sich der privatrechtlichen Sichtweise und analysierte die Herausforderungen für Unternehmen und Gläubiger. Das Hauptaugenmerk lag wie schon oft auf der wissenschaftlich basierten und praktisch fundierten Darstellung der Notwendigkeit eines einheitlichen Konzerninsolvenzrechts für Europa: „Wir müssen vor dem Hintergrund von international etablierten Modellen einer Konzernsanierung auch in Österreich und Europa daran arbeiten, ein grenzüberschreitendes Konzerninsolvenzrecht zu entwickeln. Es gilt eine Verbesserung der Refinanzierungsquoten im Interesse aller privaten und öffentlichen Beteiligten zu ermöglichen.“
fwp spendet nachhaltig produzierten Honig
Um Spenden an gemeinnützige Organisationen und gleichzeitig die Unterstützung nachhaltig produzierter Lebensmittel ging es am 16. September bei Kanzlei fwp: Die Dompfarre St. Stephan, der Verein Grow Together, die Diakonie sowie das Sozialwerk Don Bosco durften sich heuer über eine Honigspende freuen, heißt es in einer Aussendung der Kanzlei. Damit führe fwp seine langjährige Tradition fort, ökologische Verantwortung mit sozialem Engagement zu verbinden.
Der Honig stammt von MIELO, einem Biodiversitätsprojekt im Waldviertel, bei dem auf naturbelassenen Flächen Honig unter strengen ökologischen Bedingungen produziert werde. Die Dompfarre St. Stephan wiederum sei als soziales Zentrum Wiens eng mit vielfältigen Hilfsinitiativen verbunden. Grow Together unterstützt Familien in herausfordernden Lebenssituationen. Die Diakonie zählt zu den größten Sozialorganisationen Österreichs und ist in den Bereichen Pflege, Bildung, Integration und Flüchtlingshilfe tätig. Das Sozialwerk Don Bosco engagiert sich besonders für Kinder und Jugendliche. Dompfarrer Toni Faber: „Die Unterstützung durch fwp zeigt, wie Recht, Kirche und Gesellschaft gemeinsam wirken können. Mit Spendenaktionen wie diesen wird ein wertvolles Zeichen gesetzt – für Nachhaltigkeit, für Solidarität und für ein respektvolles Miteinander.“
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