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Recht

Neueröffnung der Familien- und Jugendgerichtshilfe Salzburg

Veronika Leibetseder-Hainberger-Viktora, Thomas Schützenhöfer, Manuela Heidl ©FJGH / OLG Linz

Justiz. Die Familien- und Jugendgerichtshilfe (FJGH) hat in Salzburg ein größeres Büro bezogen. Die Stelle unterstützt Gerichte bei Fällen mit Kindern oder Jugendlichen.

„Nachdem der alte Standort bereits aus allen Nähten platzte, ein Umzug daher dringend notwendig wurde, freuen wir uns, die neuen Räumlichkeiten beziehen zu dürfen“, so Manuela Heidl, Teamleiterin des Standortes in Salzburg. „Die neuen Räumlichkeiten schaffen eine Arbeitsatmosphäre, in der unsere Teams ihre verantwortungsvollen Aufgaben bestmöglich erfüllen können“, so Veronika Leibetseder-Hainberger-Viktora, Bereichsleiterin der Familien- und Jugendgerichtshilfe Oberösterreich und Salzburg.

„Mit dem Ausbau im Bundesland Salzburg schaffen wir nicht nur zeitgemäße Arbeitsbedingungen, sondern stärken die Familien- und Jugendgerichtshilfe insgesamt als zentrale Säule unserer Justiz“, so Helmut Katzmayr, Präsident des Oberlandesgerichts Linz: „Die Unterstützung der Gerichte durch sozialarbeiterische, pädagogische und psychologische Expertise ist heute unverzichtbar – und dafür braucht es passende räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen.“

Rund 10.600 Fälle in 2024

Im Jahr 2024 bearbeitete die FJGH österreichweit insgesamt rund 10.600 Fälle. Im Bereich der Familiengerichtshilfe wurden 5.101 Fälle abgeschlossen, was laut einer Aussendung einem Zuwachs von rund 240 Fällen im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

  • Den größten Anteil bildeten dabei 1.727 Clearingverfahren, in denen familiäre Situationen erhoben, Konflikte analysiert wurden und eine gütliche Einigung ausgelotet wird. Hinzu kamen 1.615 fachliche Stellungnahmen, die als Entscheidungsgrundlage für Gerichte dienen, sowie 1.175 spezifische Erhebungen zu Lebensumständen der Betroffenen.
  • Darüber hinaus wurden 335 Besuchsmittlungen und 247 Fälle überregionaler Zusammenarbeit abgewickelt. In rund 19 Prozent aller Verfahren konnte eine einvernehmliche Lösung erzielt werden.
  • Auch im Bereich der Jugendgerichtshilfe ist der Unterstützungsbedarf hoch. Österreichweit wurden 5.531 Fälle abgeschlossen. Rund 88 Prozent davon entfielen auf Jugenderhebungen, die den Gerichten Einblicke in die soziale und persönliche Situation junger Straftäter liefern.
  • Etwa 9 Prozent betrafen Haftentscheidungshilfen, die bei der Beurteilung von Freiheitsmaßnahmen eine Rolle spielen, während die restlichen 3 Prozent auf Kriseninterventionen und sonstige Stellungnahmen entfielen.

 

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