Wien. Der VKI hat sich mit der RLB Niederösterreich-Wien geeinigt: Fonds-Kunden erhalten per Sammelaktion Gebühren zurück.
Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von den Kapitalanlagegesellschaften oftmals Provisionen in Form von sogenannten Bestandsprovisionen. Legen Banken diese Provisionszahlungen den Kund:innen gegenüber nicht offen, sind sie nach Rechtsauffassung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) unzulässig und an die Kund:innen zurückzuzahlen. Zu dem Thema gab es schon einige Gerichtsverfahren, aber auch einvernehmliche Einigungen mit Anbietern.
Zeit bis Jahresende
Der VKI konnte sich nun nach intensiven Verhandlungen mit der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien) auf eine Rückzahlung an deren Kund:innen einigen, so die Verbraucherschützer in einer Aussendung. Konsument:innen, denen bis zum 31.12.2017 ein Fondsprodukt der RLB NÖ-Wien vermittelt wurde, können sich demnach bis Jahresende zu einer Sammelaktion anmelden.

