Neustart. Die „Geräte-Retter-Prämie“ löst ab Dezember den alten Reparaturbonus ab. Handy und E-Bikes fallen raus, ebenso Luxusgüter.
Mit der „Geräte-Retter-Prämie“ wird im Dezember ein neuer Anreiz zur Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten geschaffen, so das Umweltministerium. Der abgeschaffte Reparaturbonus soll damit ersetzt werden: Konsumentinnen und Konsumenten können Haushaltsgeräte kostengünstig reparieren lassen, das schont den Materialverbrauch und die Umwelt, lautet die Idee.
Der alte Reparaturbonus lief im Mai 2025 aus, da die Mittel ausgeschöpft waren, wie es seinerzeit hieß. Man wollte die sich so ergebende Auszeit nützen, um das Instrument sozusagen griffiger zu machen. Es waren allerdings auch etliche Fälle bekanntgeworden, in denen das Förderinstrument durch Anbieter systematisch missbraucht worden war.
Die neuen Regeln
Um die Prämie „langfristig und ohne Unterbrechungen anbieten zu können“, wie es in der Mitteilung des Ministeriums heißt, wurden nun nach dem Auslaufen des Reparaturbonus neue Kriterien erarbeitet und die Gerätekategorien gezielt auf den Haushalt ausgerichtet:
- Einige Kategorien wie Fahrräder inklusive E-Bikes und Handys sind nicht mehr Teil der Förderaktion.
- Auch nicht mehr gefördert werden Luxus- und Wellnessgeräte wie Fußsprudelbäder und Massagesessel oder auch Unterhaltungsgeräte wie Karaokeanlagen.
Umweltminister Norbert Totschnig: „Wir machen damit nachhaltiges Handeln attraktiver und ermöglichen, dass Geräte, die sonst im Müll landen würden, wieder repariert und weiterverwendet werden.“
Der alte Reparaturbonus wird auf einen Haushaltsbonus reduziert, soviel ist laut den Angaben fix. Weitere Details zu den Rahmenbedingungen und Förderhöhen werden in den kommenden Wochen beschlossen, heißt es.
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