Wien. Nachhaltigkeitsberichte großer Unternehmen schweben in erheblicher Greenwashing-Gefahr, warnt eine Analyse von Deloitte – trotz „Omnibus“-Verschiebung.
Bei den Nachhaltigkeitsberichten österreichischer Unternehmen gibt es noch Verbesserungspotenzial. Das zeigt eine aktuelle Deloitte Studie mit dem Titel „NFI-Reporting Analyse“. Dafür wurden laut den Angaben 46 Nachhaltigkeitserklärungen österreichischer Unternehmen ausgewertet.
Unvollständige Angaben sowie unklare Informationen, aber auch realitätsferne Beschreibungen bieten nicht nur viel Angriffsfläche für Greenwashing-Vorwürfe, sondern bringen künftig auch das Risiko für hohe finanzielle Strafen und Wettbewerbsnachteile, heißt es in der Aussendung von Deloitte konkret.
Wozu die Unternehmen verpflichtet sind
Seit dem Geschäftsjahr 2024 sind große Unternehmen EU-weit verpflichtet, nach dem Regelwerk der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. In Österreich steht die Implementierung der CSRD zwar noch aus, ein überwiegender Teil der betroffenen Unternehmen setzt die Vorgaben aber bereits auf freiwilliger Basis um, so Deloitte.
Das sei zwar grundsätzlich begrüßenswert, ein genauerer Blick auf die Berichte verdeutliche jedoch einiges an Optimierungspotenzial: Viele der in den Berichten als positiv beschriebenen Auswirkungen für Umwelt und Gesellschaft entsprechen nicht der Realität, heißt es konkret.
„Tatsächlich bringen nur 40% der angeführten positiven Auswirkungen auch reale Verbesserungen. Viel zu oft sind sie lediglich Reaktionen auf zuvor verursachte negative Effekte. Mit dieser verfälschten Darstellung des eigenen Schaffens riskieren die Unternehmen ernsthafte Greenwashing-Vorwürfe. Es braucht dringend eine klarere Abgrenzung zwischen echten positiven Auswirkungen und Maßnahmen zur Verringerung negativer Effekte“, so Alfred Ripka, Partner und ESG-Experte bei Deloitte Österreich.
Mangelnde Qualität durch unsaubere Umsetzung
Verbesserungspotenzial besteht auch bei der generellen Berichtsqualität: Rund die Hälfte der Berichte weist bei den Angaben zu Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen Defizite auf. Die häufigsten Mängel sind unvollständige Angaben (36%), unklare Informationen (26%) und schwer auffindbare Inhalte (13%) – und das, obwohl es sich hierbei nicht um komplexe themenspezifische Nachhaltigkeitszusammenhänge handelt, sondern um rein beschreibende Elemente der Unternehmens-Governance
„Es ist davon auszugehen, dass die bestehenden Mängel nicht etwa aus fehlenden oder schwer bereitzustellenden Informationen resultieren, sondern vor allem einer unsauberen Umsetzung der Offenlegungsanforderungen geschuldet sind. Die gute Nachricht: Seitens des Normgebers wird hier gerade noch einmal nachgebessert. Es ist zu hoffen, dass die Anforderungen dadurch leichter verständlich werden und sich die Qualität der Berichte so insgesamt hebt“, meint Alfred Ripka.
Fehlende Zusammenhänge erschweren Verständlichkeit
Auffällig sei auch die komplizierte Struktur, nach der die Berichte aufgebaut sind. Dadurch wird die Erfassung von Zusammenhängen zwischen wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken (IROs), Managementkonzepten, Maßnahmen und Zielen enorm erschwert.
Das wirke sich negativ auf die Lesbarkeit und allgemeine Übersichtlichkeit der Berichte aus. Zudem zeige sich, dass die Berichte österreichischer Unternehmen eine signifikant höhere Seitenzahl aufweisen als der europäische Durchschnitt. Für eine bessere Lesbarkeit gelte es Nachhaltigkeitszusammenhänge mehr herauszuarbeiten und übersichtlicher zu gestalten. Empfehlenswert sei beispielsweise IROs und betreffende Konzepte, Maßnahmen sowie Ziele je Aspekt an einen Platz im Bericht zu stellen.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Auch wenn Berichtsfristen und -pflichten durch die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Omnibus-Pakete verschoben werden, bleiben die grundlegenden Anforderungen bestehen, so Deloitte. Eine zeitnahe Optimierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibe damit unerlässlich.
„Unternehmen sichern sich so nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern verhindern auch Sanktionen. Immerhin sollen die Zwangsstrafen für Verstöße gegen die CSRD künftig bis zu 5% der jährlichen Umsatzerlöses betragen“, meint Ripka.
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