Europäische Union. In regelmäßigen Abständen werden die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren überprüft beziehungsweise angepasst. Nun ist es wieder so weit, macht Wolf Theiss aufmerksam.
Mit den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2512 der Europäischen Kommission vom 22.10.2025 wurden die aktualisierten EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge und Konzessionen für die Jahre 2026 und 2027 veröffentlicht, so eine Wolf Theiss-Klienteninfo. Darin geben Partner Johann Hwezda und Senior Associate Dominik König einen Überblick über Änderungen.
Es geht abwärts
Demnach liegen z.B. die Grenzwerte für Bauleistungen nach Klassischer Vergaberichtlinie, Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit ab dem 1.1.2026 bei 5.404.000 EUR und damit um 2,5 Prozent niedriger. Die Direktvergabegrenze in Österreich dürfte nächstes Jahr faktisch auf 140.000 Euro sinken, erwarten die beiden Wolf Theiss-Experten in ihrem Beitrag.