Wien. AI-Kompetenz für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Beschäftigten vermittelt ein Event zum AI-Act im November.
Seit 2. Februar 2025 ist der EU AI Act in Kraft: Er soll den Einsatz und die Entwicklung von künstlicher Intelligenz in der EU zu regulieren. Dazu gehört auch die Verpflichtung von Unternehmen, sicher zu stellen, dass Ihre Mitarbeiter:innen, die KI anwenden oder produzieren, jene Kompetenzen erlangen, die sie hinsichtlich Technik, sicherer Verwendung (Datenschutz) und ethischer Aspekte benötigen.
Sensible Daten bedeuten größere Verantwortung
Da die Verarbeitung von Steuerdaten laut DSGVO praktisch automatisch zu den sensiblen Tätigkeiten gehört, ist eine Mitarbeiter-Schulung zur Anwendung und Awareness anzuraten: Aus diesem Grund sollte die Schulung inhaltlich und zeitlich angemesen erfolgen, so die Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (ASW). Das zweitägige Seminar „AI-Act: Kompetenz für den WT-Berufsstand“ soll vermitteln, wie KI gezielt, sicher und effektiv in einer WT-Kanzlei eingesetzt werden kann – ausgehend von grundlegenden Konzepten und technischen Grundlagen über tool-basierte Anwendungen bis hin zu ethischen und rechtlichen Aspekten wie Trustworthy AI (Vertrauenswürdige KI). Sie wurde gemeinsam mit der FH-Technikum konzipiert, die Vortragende ist Isabel Dregely (Kompetenzfeldleiterin AI & Data Analytics an der FH Technikum Wien).
Zielgruppe sind alle Kanzleien, die AI-Tools entweder einkaufen oder selbst produzieren und ihren Mitarbeiter:innen als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Behandelt werden Grundlagen und Praxis von Machine-Learning-Projekten und generativen KI-Anwendungen wie ChatGPT, wobei sowohl Kanzlei-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie leitende Angestellte und Partner:innen von den Lehrinhalten profitieren sollen.





