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Personalia, Recht

Verbrechensopferhilfe Weißer Ring erhält neue Geschäftsführung

Caroline Kerschbaumer, Claudia Mikosz ©Walter Skokanitsch

Wien. Die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring hat zwei neue Geschäftsführerinnen. Caroline Kerschbaumer und Claudia Mikosz folgen auf Natascha Smertnig.

Caroline Kerschbaumer und Claudia Mikosz sind neue Geschäftsführerinnen des Weißen Rings. Sie folgen in dieser Funktion auf Natascha Smertnig, die laut einer Aussendung die Organisation nach zehn Jahren verlässt.

Xenia Zauner, Sprecherin des Präsidiums des Weißen Rings: „Wir bedanken uns bei Natascha Smertnig, die den Weißen Ring organisatorisch neu aufgestellt und eine grundsolide Basis für die Zukunft geschaffen hat. Wir bauen auf dem Ergebnis ihrer Tätigkeit auf und freuen uns als Präsidium darauf, die konstruktive Zusammenarbeit mit der neuen Geschäftsführung fortzusetzen.“

Die Werdegänge

Claudia Mikosz ist laut den Angaben seit März 2025 Fachbereichsleiterin Opferhilfe und leitet damit das österreichweite 17-köpfige Team der Opferhilfe, das direkt in der Unterstützung von Verbrechensopfern arbeitet. Mikosz ist ausgebildete Sozialarbeiterin und bringt Erfahrung in der Jugend- und Suchtarbeit mit. In den vergangenen Jahren war sie als Referentin in der Suchtprävention tätig und koordinierte Projekte im Gesundheits- und Sozialbereich. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen in der Gesprächsführung, der Aus- und Weiterbildung sowie in der Organisationsentwicklung.

Caroline Kerschbaumer bringt mehrjährige Geschäftsführungserfahrung mit und leitet seit Juni 2024 den Fachbereich Opferrechte des Weißen Rings. Die Juristin und Absolventin des European Master in Human Rights and Democratization verfügt zudem über Ausbildungen in den Bereichen Kommunikation, Management sowie Organisationsentwicklung und – beratung. Inhaltliche Schwerpunkte ihrer Arbeit inkludieren Grund- und Menschenrechte mit Fokus auf Betroffene von Gewalt – also Opferrechte, Hass im Netz oder Hate Crimes. Seit 2024 ist sie außerdem Mitglied einer der Kommissionen für präventive Menschenrechtskontrolle der Volksanwaltschaft.

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