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Von Bitcoin bis Facebook: So wird der digitale Nachlass geregelt

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Digitalisierung & Notare. Die Notariatskammer weist auf die Hürden mit dem digitalen Nachlass hin: So können Kryptowerte ohne rechtzeitige Vorsorge zum Problem werden.

Sparbücher und Immobilien zu vererben ist nichts Ungewöhnliches. Doch wie gehen Erben mit dem digitalen Nachlass um? Zu solchen digitalen Werten zählen Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum, aber auch E-Mail-Konten, Profile in sozialen Netzwerken sowie Daten in der Cloud. Mehr als 300.000 Menschen in Österreich besitzen bereits solche Kryptowerte, heißt es in einer Aussendung der Notariatskammer. Für Erben könne das ohne entsprechende Vorsorge zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

Was geschieht mit den digitalen Daten?

Markus Gumilar, Notarsubstitut in Vorarlberg, weist darauf hin, dass viele Menschen kaum bedenken würden, was mit ihren digitalen Daten nach dem Tod geschieht. Gerade bei Kryptowährungen sei aber die Vorsorge wichtig, da ein Zugriff ohne die notwendigen Schlüssel in der Regel unmöglich ist. Im Gegensatz zu sichtbaren Werten bleibt der digitale Nachlass oft unsichtbar und vergraben sich Hinweise auf Krypto-Assets oft auf versteckten Datenträgern oder Notizen; ohne klare Regelungen können daher beträchtliche Werte verloren gehen.

Profile in Sozialen Medien

Aber auch soziale Netzwerke sind Teil des Nachlasses. Anbieter wie Facebook oder Instagram gehen mit dem Tod auf unterschiedliche Weise um: Manche Profile werden zu Gedenkseiten, andere können von Erben gelöscht oder verwaltet werden, oft nur bei vorheriger Einstellung durch den Verstorbenen. Noch komplizierter sind Zugänge zu E-Mail- und Cloud-Diensten, die oft restriktive Regelungen für den Zugang hinterlassen. Gumilar betont deshalb die Bedeutung von umfassender Vorsorge, die den digitalen und analogen Nachlass gleichermaßen berücksichtigt.

Rechtlich nicht geklärt

Wie sieht die rechtliche Lage aus? Während in Deutschland bereits 2018 geklärt wurde, dass Social-Media-Profile vererbbar sind, fehlt eine solche endgültige Entscheidung in Österreich. Dort orientiert man sich zwar an der deutschen Praxis, jedoch bestehen vor allem bei internationalen Plattformen rechtliche Unsicherheiten. Für Angehörige kann das bedeuten, dass der Zugriff auf digitale Werte erschwert oder gar unmöglich wird. Die Notariatskammer empfiehlt daher eine geordnete Dokumentation der Zugangsdaten, die Aufnahme des digitalen Nachlasses ins Testament und eine Vorsorgevollmacht für den Ernstfall. Wichtig ist, Passwörter nicht im Testament, sondern in sicher verwahrten Listen oder digitalen Lösungen zu hinterlegen.

Betont wird, dass Notariate zu allen Fragen des digitalen Nachlasses beraten könnten; dabei gehe es nicht nur um Kryptowährungen, sondern auch um die erwähnten Zugänge zu Online-Profilen, Cloud-Speichern und digitalen Verträgen.

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