Deutschland. Latham & Watkins hat die Accentro Real Estate AG bei einer StaRUG-Sanierung beraten. Erstmals gab es keinen Total-Kapitalschnitt.
Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins hat die Accentro Real Estate AG im Zusammenhang mit einer Rekapitalisierung per StaRUG-Verfahren beraten, so eine Aussendung. Laut den Angaben ist es das erste StaRUG Verfahren in Deutschland, bei dem das Eigenkapital nicht auf null herabgesetzt wurde.
Die Accentro Real Estate AG ist ein börsennotiertes Immobilienunternehmen und ein Marktführer im Bereich der Wohnungsprivatisierung in Deutschland.
So wurde umgebaut
Die Transaktion bewirkte eine tiefgreifende finanzielle Restrukturierung der beiden durch die Gesellschaft begebenen Anleihen, die Ausgabe einer neuen Super Senior-Anleihe, eine Neuordnung der Aktionärsstruktur und eine Neubesetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft, heißt es dazu.
Zur Implementierung führte die Gesellschaft unter anderem ein Verfahren nach dem deutschen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) beim Amtsgericht Charlottenburg durch. Die Gesellschaft habe die Transaktion im Wesentlichen mit einer sog. ad-hoc Gruppe von Anleihegläubigern verhandelt, die eine Mehrheit der Anleihen halten und der Gesellschaft in diesem Rahmen auch eine neue Finanzierung gestellt haben.
Die vorrangigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft wurden substanziell reduziert und ein wesentlicher Teil der Verbindlichkeiten in einen sog. qualifizierten Nachrang gestellt, was das Unternehmen entlaste. Zudem haben wesentliche Anleihegläubiger der Gesellschaft neues Kapital zur Verfügung gestellt. Hierfür hat die Gesellschaft eine „Super Senior Anleihe“ ausgegeben. Die Gesellschaft verwendet diese Mittel unter anderem zur Rückführung von Überbrückungsanleihen, durch welche die ad-hoc Gruppe der Gesellschaft in den vergangenen Monaten kurzfristig finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt hatte.
Altaktionäre bleiben an Bord
Erstmalig wurde dabei in Deutschland die Möglichkeit genutzt, über einen StaRUG-Restrukturierungsplan einen vollständigen Kapitalschnitt auf Null zu vermeiden. Trotz Kapitalherabsetzung bleiben Altaktionäre – in geringem Umfang – beteiligt. Es erfolgte zudem eine Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsauschluss der Altaktionäre. Die Zustimmung dieser Aktionäre zum Restrukturierungsplan wurde durch den Beschluss des Restrukturierungsgerichts ersetzt. Daneben wurde der bestehende Aufsichtsrat der Gesellschaft abberufen und stattdessen ein neuer Aufsichtsrat eingesetzt, schildert Latham & Watkins.
Das Beratungsteam
Im Team von Latham & Watkins waren Daniel Splittgerber (Federführung – Restrukturierung, Frankfurt); Jan Penselin (Capital Markets, Frankfurt); Frank Grell (Restrukturierung, Hamburg); Alexander Lentz (Capital Markets, Frankfurt); Dirk Kocher (Gesellschaftsrecht / M&A, Hamburg); Tobias Klass (Tax, Hamburg); Stefan Patzer (Litigation & Trial, Hamburg), Camilla Kehler-Weiss (Capital Markets, Frankfurt); Daniel Hiemer (Tax, München); Marcel Endrich; Jannik Geiter; Leo Stelz (alle Restrukturierung, Frankfurt); Laura Neumann; Tobias Müller (alle Capital Markets, Frankfurt); Steffen Augschill (Gesellschaftsrecht / M&A, Düsseldorf); Alexandre Maturana (Capital Markets, Frankfurt), Anna-Maria Kuckerz, Verena Birke (beide Banking & Private Credit, Hamburg / Frankfurt) und Marco Grotenrath (Litigation & Trial, Hamburg).




