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Finanz, Recht, Steuer

Mitten im Krypto-Crash: PwC warnt vor der Steuerfalle

Johannes Edlbacher ©PwC Österreich

Österreich. Bei Einkünften aus Kryptowährungen wie Bitcoin sind 27,5% Steuer fällig: Der Fiskus hat 2026 neue Möglichkeiten, säumige Krypto-Steuersünder zu finden, warnt PwC.

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Solana etablieren sich seit einigen Jahren als eine ernsthafte Alternative zu traditionellen Finanzanlagen, so eine Aussendung von PwC. Manch ein(e) Leser:in mag das durchaus erstaunlich finden, denn aktuell zeigen die Krypto-Assets gerade wieder, warum sie so riskant sind: Bitcoin hat in den letzten 30 Tagen stolze 25 Prozent an Wert verloren. Doch folgten in der Vergangenheit auf solche Kurs-Crashes beachtliche Höhenflüge, das muss man auch dazu festhalten.

Gewinne müssen mit dem Fiskus geteilt werden – Verluste nicht

So mancher Bitcoin-Anleger wird in den letzten Wochen verkauft haben, bevor die Kurse zu stark in den Keller gehen – und hat dabei je nach Einstiegszeitpunkt vielleicht sehr schöne Gewinne gemacht: Zwischen Ende 2022 und Ende 2025 hat sich die bekannteste Kryptowährung im Kurs verfünffacht. Und um genau solche Krypto-Gewinne geht es, denn jetzt wartet das Finanzamt sozusagen als Endgegner.

Einhergehend mit der zunehmenden Beliebtheit unter den Anleger:innen geraten Kryptowährungen verstärkt auch in den Fokus des Gesetzgebers. So wurden in Österreich vor drei Jahren separate Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen beschlossen, wodurch Unklarheiten beseitigt wurden und Rechtssicherheit geschaffen wurde, so PwC.

„Einkünfte aus Kryptowährungen unterliegen seit der Neuregelung im Jahr 2022 nunmehr – so wie auch alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen – grundsätzlich dem besonderen Steuersatz von 27,5%“, erklärt Johannes Edlbacher, Steuerexperte bei PwC Österreich.

Gefährlicher Irrtum bei ausländischen Krypto-Börsen

Seit dem 1. Jänner 2024 sind österreichische Krypto-Plattformen verpflichtet, die 27,5-prozentige Steuer auf Kryptoeinkünfte in Form von Kapitalertragsteuer (KESt) einzubehalten und für die Anleger:innen an das Finanzamt abzuführen. Zu diesem Zweck fragen die Plattformen von ihren Usern Steuernummer u.ä. ab.

Es sei daher nicht „auszuschließen“, dass österreichische Anleger:innen bewusst österreichische Kryptobörsen meiden und stattdessen ausländische Kryptobörsen nutzen, um den KESt-Abzug zu umgehen, formuliert es PwC in der Aussendung vornehm. Und warnt: Die Nutzung einer ausländischen Kryptobörse bedeute nicht, dass aufgrund des fehlenden KESt-Abzugs die Einkünfte steuerfrei sind. Es fehlt bloß der Automatismus.

Anleger:innen, die ausländische Kryptobörsen nutzen, sind folglich verpflichtet, die Einkünfte aus den Kryptowährungen selbst in die Steuererklärung aufzunehmen. Diverse Studien zeigen, dass ein Großteil der Anleger:innen diesen Verpflichtungen allerdings nicht nachkomme.

Krypto-Transaktionen künftig grenzüberschreitend sichtbar

Kryptotransaktionen, die über in- und ausländische Kryptobörsen abgewickelt werden, sind derzeit für die österreichischen Steuerbehörden nicht einsehbar. Dies soll sich aber schon sehr bald mit der überarbeiteten EU-Amtshilferichtline (der sogenannten DAC 8), die auf dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD basiert, ändern. In Österreich wird sie mit dem Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) umgesetzt (die Regierungsvorlage zum Krypto-MPfG wurde gestern veröffentlicht).

DAC 8 verpflichtet nämlich Kryptodienstleister, Name, Adresse und die Steueridentifikationsnummer der Steuerpflichtigen sowie die durchgeführten Kryptotransaktionen an die Steuerbehörden zu melden, hält PwC fest: „Wickeln also österreichische Anleger:innen ihre Kryptotransaktionen über eine Kryptobörse beispielsweise in Deutschland ab, so meldet die deutsche Kryptobörse die Transaktionen der österreichischen Anleger:innen an die deutsche Steuerbehörde, die wiederum die Daten an die österreichische Finanz weiterleitet“, so Edlbacher.

Nicht nur EU-Staaten melden weiter

Die österreichische Finanzverwaltung wird somit umfassende Daten über die Kryptotransaktionen der Steuerpflichtigen erhalten, die automationsunterstützt ausgewertet und zur Überprüfung der Steuerehrlichkeit der Anleger:innen herangezogen werden können.

CARF wird nicht nur von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt. Mittlerweile haben auch mehr als 40 Drittstaaten ihre Teilnahme zugesagt. DAC 8 tritt in der EU am 1.1.2026 in Kraft, wobei die ersten Meldungen an die Steuerbehörden für das Jahr 2026 im Jahr 2027 vorzunehmen sind.

Rechtzeitige Selbstanzeige kann Finanzstrafverfahren verhindern

Da mit dem internationalen Datenaustausch das Entdeckungsrisiko deutlich steigen werde, rät PwC bisher säumigen Anleger:innen, ihre nicht ordnungsgemäß versteuerten Einkünfte aus Kryptowährungen schnellstmöglich durch eine Selbstanzeige nachzuversteuern. Denn eine Selbstanzeige ist nur unter bestimmten Bedingungen strafbefreiend, insbesondere wenn die Abgabenbehörde zum Zeitpunkt der Selbstanzeige noch keine Verfolgungshandlungen gesetzt hat, bzw. wenn den Anleger:innen nicht bekannt ist, dass die Tat ganz oder zum Teil bereits entdeckt ist.

Selbst wenn die Finanz bereits Kenntnis über nicht versteuerte Kryptoeinkünfte erlangt habe, sei die Einbringung einer Selbstanzeige in der Regel sinnvoll, da sie unter Umständen einen Milderungsgrund darstellt.

Was wurde verbrochen, wie und wieviel?

Ungeachtet dessen muss eine Selbstanzeige auch inhaltliche Anforderungen erfüllen. So ist beispielsweise die Verfehlung darzulegen und es sind die für die Feststellung der Verkürzung bedeutsamen Umstände offenzulegen.

Die abgabenrechtliche Verjährungsfrist beträgt laut PwC in der Regel fünf Jahre, im Fall von (bedingtem) Vorsatz (Steuerhinterziehung) zehn Jahre. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen (und somit auch aus Kryptowährungen) werde in der Regel bedingter Vorsatz unterstellt. Angesichts der komplexen Bestimmungen sei es jedenfalls ratsam, professionelle Hilfe hinzuzuziehen (d.h. seitens eine(r) Steuerberater:in, Anm.d.Red.). „Denn Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, so Edlbacher.

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