Fachbücher. Auskunftspflicht statt Amtsverschwiegenheit: Eine Neuerscheinung beleuchtet das Informationsfreiheitsgesetz.
In Österreich kam lange Zeit im Selbstverständnis staatlichen Handelns die Amtsverschwiegenheit vor der Auskunftspflicht – das war ganz wortwörtlich so und lässt sich rechtsgeschichtlich bis weit in die Zeit der Donaumonarchie zurückverfolgen. Oder, wie es beim Bundeskanzleramt heißt: „Ohne Unterschied deß Standeß, Ranges und Karackters die genaueste Beobachtung der Verschwiegenheit in allen ihnen unter die Hände kommenden Geschäfften“ (1793).
Doch damit ist es vorbei: Mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) trat am 1. September 2025 das Grundrecht auf Information in den Vordergrund. Zwar ist das alte Amtsgeheimnis keineswegs vollständig ad acta gelegt, denn auch in der neuen Ära dürfen Behörden nicht alles was sie wissen, einfach so preisgeben. Doch grundsätzlich ist das Recht der Bürger:innen auf Auskunft enorm gestärkt worden.
Als Beamte(r) kommt man jetzt aber unter Umständen in die Zwickmühle: Nichtauskunft kann einen vor den Richter bringen – zuviel Auskunft aber auch, etwa wenn man aus Versehen Geheimnisse von Dritten mit preisgegeben hat, die nun nach Schadenersatz rufen. Zwar hält sich die Zahl der Anfragen in der Praxis noch in Grenzen, so die Profis – doch einfacher sind die Zeiten nicht geworden.
Zielgruppe und Autoren
Der neue Kurzkommentar „Das neue Informationsfreiheitsgesetz: vom Amtsgeheimnis zur Auskunftspflicht“ soll diesen Transformationsprozess beleuchten und eine praxisnahe, klar strukturierte und umfassende Darstellung der verfassungs- und einfachgesetzlichen Grundlagen des IFG bieten, so der Linde Verlag.
Zielgruppen sind demnach die informationspflichtigen Stellen, aber auch informationssuchende Bürger:innen sowie Praktiker:innen in Verwaltung, Justiz und Wirtschaft.
Das Autorenteam wird vollständig von der Kanzlei Eisenberger Rechtsanwälte gestellt, die auf Öffentliches und Europarecht spezialisiert ist: Kathrin Bayer (Partnerin; Umwelt- und Infrastrukturprojekte), Nadja Zrinski (Rechtsanwaltsanwärterin; Umwelt- und Naturschutzrecht) sowie Paul Kozak (Paralegal).




