Wien. Die rechtliche Stellung freier Dienstnehmer:innen wird ab 2026 ausgebaut. Ein Seminar der ASW beleuchtet die Neuerungen.
Das Seminar „Freie Dienstnehmer:innen – Grundlegendes und Neuerungen per 1.1.2026“ soll einen praxisnahen Überblick über die rechtliche Stellung freier Dienstnehmer:innen bieten, so die Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (ASW).
Dabei geht es um die korrekte Definition freie Dienstverhältnisse, die Abgrenzung zu echten Dienstnehmer:innen und Werkvertragsnehmer:innen und natürlich die Neuerungen ab 1.1.2026. Zielgruppe sind Personalverrechner:innen und Steuerberater:innen (die die Lerneinheit laut Veranstalter im Rahmen ihrer Fortbildungsverpflichtung anrechnen können).
Was sich bei freien Dienstnehmern ändert
Ab 1.1.2026 gelten bei freien Dienstnehmer:innen u.a. neue gesetzliche Kündigungsfristen (bis zu 6 Wochen). Außerdem ist die Vereinbarung einer Probezeit zulässig, wie auch die Einbindung in Kollektivverträge möglich ist (deren Ausgestaltung den KV-Verhandlungen auf Ebene der einzelnen Branchen überlassen bleibt). Für alte Verträge – auch solche, die noch im Dezember 2025 abgeschlossen werden – gelten die alte Regelungen allerdings teilweise weiterhin.
Der ÖGB verspricht sich ab 1.1.2026 jedenfalls eine deutliche Besserstellung der freien Dienstnehmer (Infos hier). Die WKO-Informationsseite zum Thema findet sich hier.





