Wien. Der „2. Österreichische Erbrechtstag“ der Notare im Haus der Industrie behandelte die Erfahrungen aus 20 Jahren Außerstreitgesetz.
Am 24. November 2025 fand der 2. Österreichische Erbrechtstag statt, organisiert von der Österreichischen Notariatskammer im Haus der Industrie. Die Veranstaltung stand diesmal unter dem Motto „20 Jahre neues Außerstreitgesetz“. Das Jubiläum bildete laut einer Aussendung auch den Rahmen, um die Bedeutung und Wirkung des Gesetzes nach zwei Jahrzehnten einzuordnen.
Vor 20 Jahren trat das reformierte Außerstreitgesetz (AußStrG) in Kraft. Inzwischen werden laut Kammer rund 98 Prozent aller Verlassenschaftsverfahren außerstreitig abgewickelt. Notarinnen und Notare übernehmen dabei als Gerichtskommissäre im Auftrag der Gerichte die Abwicklung von Nachlässen.
Mit dem Inkrafttreten des reformierten AußStrG am 1. Jänner 2005 wurde ein fast 150 Jahre altes Gesetz abgelöst. Ziel war es 2005, außerstreitige Verfahren, etwa in Erbschafts-, Abstammungs- oder Unterhaltsfragen zu modernisieren und zu vereinfachen. Seither wurde das Gesetz rund 30-mal novelliert.
Aktuelle Entwicklungen
Das Verlassenschaftsverfahren wird laut Kammer derzeit schrittweise digitalisiert. Ein erstes Pilotprojekt soll demnach zu dem Ergebnis kommen, dass die digitale Aktenführung und der zeitgleich mögliche Datenzugriff von Gerichten und Gerichtskommissären zur Verkürzung von Verfahrenslaufzeiten führen kann.
„Unsere Aufgabe ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und Lösungen zu finden, bevor Konflikte entstehen“, so Andreas Tschugguel, Vizepräsident der Österreichischen Notariatskammer. Die neutrale Rolle der Gerichtskommissärinnen und -kommissäre habe sich dabei als „verlässliche Grundlage für faire und effiziente Verfahren“ etabliert, so Tschugguel.

