Der König ist tot, es lebe der König. Die KIM-V ist Geschichte, doch solide Finanzierungsregeln für Wohnraum sind weiterhin Pflicht, hat die FMA Mitte 2025 deutlich gemacht.
Mit dem „FMA-Rundschreiben zur soliden Vergabe von privaten Wohnimmobilienkrediten (§ 5 Abs. 1 KI-RMV)“ vom 26.06.2025 hat die Finanzmarktaufsicht ihre Erwartungshaltung als Orientierungshilfe an die Banken adressiert.
Die Themen
Das WIK-Rundschreiben liefere einerseits Rahmenbedingungen und Klarstellungen, enthalte aber andererseits auch Gestaltungsspielraum für Banken iZm der Gestaltung der Kreditvergabestandards, so eine Aussendung des Finanzverlags.
Die Online-Veranstaltung „Solide Wohnimmobilienfinanzierung – Umsetzung FMA-WIK-Rundschreiben nach KIM-V-Ende“ am 11. Dezember 2025 widmet sich dem Thema. Erörtert werden demnach:
- Marktüberblick: Volumen, Wachstum, Preise
- Wirkung der KIM-V im Rückblick
- Erwartungshaltung der FMA an die Banken
- Die Inhalte des WIK-Rundschreibens
- Ausgestaltung von Kreditvergabestandards
- Bankvertrieb
Auch Praxiserfahrungen, Diskussion und Teilnehmerfragen sind eingeplant. Bei der (kosten- und anmeldepflichtigen) Veranstaltung referieren Mag. Roland Salomon, BA (stv. Abteilungsleiter für die Aufsicht über dezentral organisierte Kreditinstitute in der FMA) und Thomas Haugeneder, MBA (für die Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen im Finanzierungs-Management in der Hypo OÖ verantwortlich).





