Verbraucher & Recht. Der VKI erweitert seine Sammelaktion zu Fonds-Provisionen auf Raiffeisen Burgenland, Tirol, Steiermark, Salzburg und Vorarlberg.
Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von den Kapitalanlagegesellschaften oftmals Provisionen in Form von sogenannten Bestandsprovisionen. Legen Banken diese Provisionszahlungen den Kund:innen gegenüber nicht offen, sind sie nach Rechtsauffassung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) unzulässig und an die Kund:innen zurückzuzahlen.
Raiffeisen an Bord
Der VKI konnte sich laut einer Aussendung nun nach intensiven Verhandlungen mit weiteren Raiffeiseninstituten auf eine Rückzahlung an deren Kund:innen einigen: Konsument:innen, denen bis zum 31.12.2017 ein Fondsprodukt von einem Raiffeiseninstitut der Bundesländer Burgenland, Tirol, Steiermark, Salzburg und Vorarlberg vermittelt wurde, können sich demnach bis zum 28.02.2026 kostenlos zu einer Sammelaktion anmelden.

