Strommarkt-Reform. Nach langem Tauziehen erhielten das Günstiger-Strom-Gesetz samt neuem Elektrizitätswirtschaftsgesetz buchstbäblich grünes Licht.
Nach langen Verhandlungen konnte das Günstiger-Strom-Gesetz mit seinem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz vom Nationalrat mehrheitlich beschlossen werden. Mittels eines Abänderungsantrags konnte die Zustimmung der Grünen gewonnen und damit die verfassungsmäßig notwendige Zweidrittelmehrheit sichergestellt werden, so die Parlamentskorrespondenz. Die FPÖ kritisierte das Paket als „Mogelpackung“, stimmte aber den Teilen des Pakets für einen Sozialtarif zu.
Die Ziele
Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz soll ein rechtlicher Rahmen für den sich in den letzten Jahren stark verändernden Strommarkt gesetzt werden. Damit sollen die Strompreise sinken, wie mehrere Abgeordnete der Regierungsfraktionen betonten. Ein wichtiges Element der letzten Jahre war der starke Ausbau erneuerbarer Energien, der eine zunehmende Dezentralisierung der Energieerzeugung und neue Marktakteure gebracht hat.
Der bisherige, 14 Jahre alte Rechtsrahmen sei dafür nicht mehr ausreichend, wird in den Erläuterungen argumentiert. Daher soll ein modernes Elektrizitätsrecht als Basis für System- und Kosteneffizienz aber auch zur Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung geschaffen werden. Dies soll den Wettbewerb stärken und für leistbare Energie sorgen.
Das Gesetz strebt auch eine Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen und Endkunden an und möchte deren aktive Teilhabe am Energiemarkt fördern. So soll unter anderem die bereits im Zuge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaketes geschaffene Möglichkeit, Energie in Energiegemeinschaften dezentral zu erzeugen, diese zu verbrauchen oder zu verkaufen, durch die Einführung des „aktiven Kunden“ erweitert werden. Das Gesetz sieht auch Maßnahmen für einkommensschwache Haushalte vor, wie einen Sozialtarif, Vorauszahlungszähler sowie das Recht auf Ratenzahlung.
Der Preis für die Stimmen der Grünen
Per Abänderungsantrag wurden insbesondere solche Änderungen verankert, die in den Verhandlungen mit den Grünen erreicht worden waren, um deren Zustimmung und die verfassungsmäßig notwendige Zweidrittelmehrheit zu erzielen. So wird im Elektrizitätswirtschaftsgesetz nun unter anderem die Klimaneutralität 2040 verankert. Vom Sozialtarif sollen zusätzliche Zielgruppen profitieren.
Einspeiser sollen ab 1. Jänner 2027 jährlich einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag entrichten, der 0,05 Cent pro kWh der eingespeisten Jahresstrommenge nicht übersteigt. Einspeiser mit einer netzwirksamen Leistung bis 20 kW werden davon befreit – eine deutlich höhere Schwelle als zuvor und ein entscheidender Baustein, um den grünen Sanktus zu erreichen.
Eingehoben werden soll der Betrag von den Netzbetreibern. Adaptierungen sind auch bei der Spitzenkappung vorgesehen. Diese soll nicht mehr als 1% der erzeugten Jahresenergiemenge betragen dürfen – ursprünglich waren 2% vorgesehen.
Ein „Paradigmenwechsel“
Mit dieser Reform erfolge ein Paradigmenwechsel für eine „neue österreichische Energiepolitik mit sicherem, sauberem und leistbarem Strom für Haushalte und Wirtschaft“, erklärte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und bedankte sich für die Unterstützung der Grünen.
Das Gesetz beinhalte drei große Kapitel. So bringe das „Kosten-runter-Paket“ sinkende Strompreise. Mit dem Paket für den Wirtschaftsstandort würden mehrere Maßnahmen für den Standort gesetzt. Zudem erhalte das Stromnetz ein „neues Betriebssystem“, das fairer, gerechter und digitaler gestaltet werden soll. In einem nächsten Schritt wolle die Bundesregierung dank der Staatsbeteiligungen bereits nächste Woche in einer Sondersitzung den Österreicherinnen und Österreichern 500 Mio. € zur Verfügung stellen, um die Strompreise zu senken.
Freiheitliche kritisieren „Mogelpackung“
Die Freiheitlichen würden dem Gesetz zustimmen, wenn es eine Entlastung für Wirtschaft und Bevölkerung bringen würde, sagte Paul Hammerl (FPÖ) und bezeichnete das Gesetz als eine „Mogelpackung“. Wo Billigstrom drauf steht, müsse ein solcher auch drinnen sein, forderte er. Als einen „Verrat“ an Bevölkerung, Wirtschaft und Industrie bezeichnete Hammerl den Umstand, dass sich die Netzkosten durch den hohen Ausbaubedarf des Netzes in den nächsten Jahren verdreifachen würden.
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EOS freuen sich über Reform für Energiewende
Mit dem Gesetz werde ein System geändert und eine Reform initiiert, erklärte Karin Doppelbauer (NEOS). Damit werde die Energiewende, die erneuerbar, dezentral, mit Speichern versehen und digital sei, im Gesetz abgebildet und „gute Maßnahmen“ dafür verankert. Dieses werde unter anderem mehr Wettbewerb, mehr Planungs- und Kosteneffizienz beim Netzausbau sowie mehr Speicher bringen.
Grüne: „Wir haben die Giftzähne gezogen
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Das bestehende Elektrizitätswirtschaftsgesetz sei angesichts der stark veränderten Stromproduktion „heillos überaltert“ gewesen, sagte Leonore Gewessler (Grüne). Es brauche daher neue, dynamische, flexible und digitale Regeln. Die ursprünglich in der Regierungsvorlage vorgesehen Einspeisetarife wären ungerecht gewesen und hätten jene bestraft, die die Energiewende vorantrieben. Dieser „Fehler“ werde mit der Abänderung behoben.
Große Anbieter würden damit auch einen planbaren Beitrag in einer vernünftigen Höhe leisten. Ebenso zeigte sich die Abgeordnete erfreut, dass der Sozialtarif für eine wichtige Gruppe nachgebessert werden konnte. Das Gesetz sei wichtig, werde aber die Stromrechnung nicht senken und dafür seien weitere Maßnahmen notwendig, erklärte sie.
Bis zuletzt habe es an dem Gesetzespaket Punkte gegeben, die nicht tragbar gewesen wären. Es seien dem Gesetz die „Giftzähne“ gezogen und gute Lösungen gefunden worden, erklärte Lukas Hammer (Grüne). Das Gesetz bringe ein neues Betriebssystem für den Strommarkt, werde Strom aber nicht billiger „zaubern“. Positiv befand der Abgeordnete auch die Ausweitung des Sozialtarifs auf Arbeitslose und Notstandshilfebeziehende.
Die technische Abwicklung
Mittels eines Ausschussantrags wurden im Wirtschaftsausschuss redaktionelle Änderungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und des Ökostromgesetzes initiiert. Einstimmig wurde dieser Antrag an den Ausschuss rückverwiesen.
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