Regierungsvorlage. Der Frauen-Anteil im Aufsichtsrat börsenotierter Unternehmen soll von derzeit 30 Prozent auf 40 Prozent steigen. In der Praxis sind es derzeit 28,7 Prozent.
Die Regierungsvorlage hat eine strengere Quotenregelung bei Aufsichtsratsmitgliedern im Sinn, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Das „Leitungspositionengesetz“
Mit dem Ziel, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen börsenotierter Gesellschaften weiter zu erhöhen, hat die Bundesregierung das „Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz“ vorgelegt. Konkret soll damit eine strengere Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in börsenotierten Gesellschaften festgelegt werden.
Die nationale Umsetzung von EU-Vorgaben soll über die Mindestanforderungen hinaus alle rund 60 börsenotierten Gesellschaften in Österreich erfassen, so die Erläuterungen. In diesen Gesellschaften betrug demnach Ende 2022 die Frauenquote bei den Aufsichtsratsmitgliedern 28,7%. Bei den bisher umfassten 30 Gesellschaften lag die Quote bei rund 33% Frauen.
Künftig 40 Prozent statt 30 Prozent
Künftig soll unter diesen Aufsichtsratsmitgliedern eine Mindestquote von 40% Frauen und 40% Männern zu erreichen sein. Die bisherige Quotenregelung betrug 30%. Die neue Regelung soll laut Entwurf am 30. Juni 2026 in Kraft treten, die Quote sei spätestens bis Ende 2026 zu erfüllen.
Zusätzlich zur Quote für die Zusammensetzung wird festgehalten, dass der Aufsichtsrat individuelle quantitative Zielvorgaben zur Verbesserung der ausgewogenen Vertretung der Geschlechter unter den Vorstandsmitgliedern festlegen kann. Eine stärkere Vertretung der Frauen in den Leitungsorganen sei nicht nur für die betreffenden Frauen von Vorteil, sondern trage auch dazu bei, dass das Unternehmen für weibliche Talente attraktiver und die Präsenz von Frauen auf allen Führungsebenen und in der Belegschaft des Unternehmens erhöht werde, so die Erläuterungen.
Keine Anhebung für nicht börsenotierte Unternehmen
Für nicht börsenotierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die bestehende Quotenregelung im Aufsichtsrat unverändert beibehalten werden.
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