Wien. Die Finanzmarktaufsicht hat die ersten Kreditdienstleister gemäß KKG zugelassen: Sie dürfen Banken in Not geratene Kredite abkaufen. Dabei handelt es sich um Inkassofirmen.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die ersten Kreditdienstleister gemäß dem neuen Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz (KKG) zugelassen. Das Gesetz soll Banken den Verkauf und die Verwaltung von Problemkrediten erleichtern und einen transparenten Sekundärmarkt für solche Kredite etablieren. Gleichzeitig soll der Schutz der vom Verkauf betroffenen Kreditnehmer:innen gestärkt werden, so die FMA.
Die neue Rechtslage
Das KKG ist dieses Jahr in Kraft getreten und setzt eine EU-Richtlinie um, so eine Aussendung der FMA: Konkret enthält es Vorgaben für den Verkauf und die Betreibung notleidender (also überfälliger oder ausgefallener) Kredite, die von Banken vergeben und dann an Kreditkäufer verkauft wurden.
Banken müssen den Verkauf notleidender Kredite an die FMA melden; Kreditdienstleister, die solche Kredite im Auftrag von Kreditkäufern eintreiben, benötigen eine Zulassung der FMA. Diese Kreditdienstleister sind Unternehmen, die bereits als Inkassobüro gewerblich berechtigt sind, heißt es weiter.
Was für Verbraucher gilt, deren Kredit gekauft wurde
- Für Verbraucher:innen ist laut FMA insbesondere relevant, dass der Verkauf eines notleidenden Kredits keine Nachteile für die Kreditnehmer:innen verursachen darf. Insbesondere müssen alle Vertragsbedingungen, wie etwa Zinssätze und Laufzeiten, unverändert bleiben.
- Kreditnehmer:innen müssen rechtzeitig und transparent darüber informiert werden, dass ihr Kredit verkauft wurde und wer künftig die Verwaltung übernimmt.
- Die rechtliche Position der Kreditnehmer:innen bleibe somit unverändert, nur die Kommunikation erfolge künftig mit dem Kreditdienstleister statt mit dem Kreditinstitut.
Darüber hinaus unterliegen die Kreditdienstleister strengen Verhaltensregeln, die einen fairen Umgang mit den Verbraucher:innen verlangen – speziell betreffend der Einhaltung von Datenschutz und Kommunikationsstandards, heißt es. Aggressive Methoden zur Forderungseintreibung seien untersagt. Für die Beaufsichtigung der zugelassenen Kreditdienstleister ist in der FMA der Bereich Bankenaufsicht zuständig.
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