Wien. Die Bewerbungsfrist für den Kartellrecht Moot Court 2026 ist gestartet. Bewerbungen sind laut den Veranstaltern BWB, ELSA Austria und Dorda bis Ende Jänner möglich.
Die Bundeswettbewerbsbehörde BWB veranstaltet gemeinsam mit ELSA Austria und Anwaltskanzlei Dorda im Jahr 2026 zum zwölften Mal den Kartellrecht Moot Court. Die Bewerbungsfrist ist nun gestartet.
Studierende können sich schriftlich bei ELSA Austria für den Kartellrecht Moot Court bewerben. Die Bewerbungsfrist endet laut der Ankündigung am 31.1.2026.
Der Ablauf
Die Bewerbung sollte laut Veranstaltern einen Lebenslauf, ein Sammelzeugnis und ein Motivationsschreiben beinhalten. Bei der Vorbereitung der Schriftsätze und der anschließenden mündlichen Verhandlung werden die Teams auch dieses Jahr von verschiedenen österreichischen Wirtschaftskanzleien betreut. Das Finale und mündliche Verhandlung werden am 28.5.2026 stattfinden. Infos zum Finale des 11. Kartellrecht Moot Court am 16.5.2025 gibt es hier.
Am Finaltag werden die Studierenden von einer Jury unter dem Vorsitz von OLG Wien Senatspräsidentin Sonja Köller-Thier bewertet. Diese besteht aus Heinz Ludwig Majer (Bundeskartellanwalt), Heinrich Kühnert (Dorda), Lena Hornkohl (Uni Wien), Lukas Cavada (BWB) und Corinna Potocnik-Manzouri (BWB).
Die Begrüßung sowie Verleihung der Urkunden an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Moot Court erfolgt durch BWB Generaldirektorin Natalie Harsdorf. Der Sachverhalt wird laut BWB heuer erneut von Lena Hornkohl vom Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Uni Wien gemeinsam mit Barbara Justen (OLG Wien) verfasst.
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