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FMA übernimmt Finanz-Sanktionen von OeNB: „Jetzt One-Stop-Shop“

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Wien. Die Finanzmarktaufsicht ist seit 1.1.2026 für die Überwachung und Durchsetzung von Finanzsanktionen bei Banken, Versicherern und Krypto zuständig.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA ist seit 1. Jänner 2026 die neue Aufsichtsbehörde zur Überwachung und Durchsetzung von Finanzsanktionen, so eine Aussendung: Die Behörde ist dabei für Banken, Versicherungen und Krypto-Firmen zuständig. Die Finanzmarktaufsicht kombiniere damit ab sofort die Aufsicht über Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) sowie Finanzsanktionen.

Finanzsanktionen werden vollständig in das bestehende Aufsichtsinstrumentarium der FMA integriert – von Marktzugangsverfahren und Fit-&-Proper-Tests über Vor-Ort-Prüfungen und Analysen bis hin zu Maßnahmenverfahren und Verwaltungsstrafen, heißt es weiter.  Der integrierte Ansatz mache die FMA zu einem ‚One-Stop-Shop‘ für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Durchsetzung von Finanzsanktionen, so der FMA-Vorstand.

Umbau der Finanz-Überwachung

Konkret hat die FMA mit Jahresanfang die Zuständigkeit für die Überwachung und Durchsetzung von Finanzsanktionen im österreichischen Finanzsektor von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) übernommen, womit der letzte Schritt der im Jahr 2024 beschlossenen Reform abgeschlossen sei.

Es seien nunmehr alle Finanzmarktteilnehmer – Banken, Zahlungsinstitute, Kryptowerte-Dienstleister und Versicherungsunternehmen – vom Anwendungsbereich des Sanktionengesetzes umfasst und fallen in die Aufsichtszuständigkeit der FMA. Sie haben Strategien, Kontrollen und Verfahren zur Minderung des Risikos der Nichteinhaltung und Umgehung von Sanktionen einzurichten, des Weiteren sind Meldungen betreffend Sanktionen künftig an die FMA zu richten, heißt es.

Neben klassischen Aufsichtsaktivitäten werde die FMA auch Freigabeverfahren für eingefrorene Vermögenswerte (derzeit rund €2,5 Milliarden in Österreich) sowie Verwaltungsstrafverfahren durchführen. Die Kombination von AML/CFT- und Sanktionsprüfungen hebe erhebliche Synergien und steigere die Effizienz und Effektivität in der Aufsicht, was auch Doppelprüfungen reduziere, wird versprochen.

Für 2026 plane die FMA rund 30 kombinierte Vor-Ort-Prüfungen sowie 20 Vor-Ort-Einsichtnahmen in den Bereichen AML/CFT und Finanzsanktionen.

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