Rechtsblogs. KI-generierte Deepfakes erwecken Verstorbene scheinbar zu neuem Leben – rechtlich und ethisch ein Dilemma, schreibt Marlon Possard.
„In meiner juristischen und rechtsethischen Auseinandersetzung mit dem digitalen Raum stoße ich zunehmend auf Phänomene, die die klassische Dogmatik im Speziellen herausfordern“, schildert Marlon Possard, Assistant Professor für Recht, Ethik und Verwaltung, in seinem Blogbeitrag bei Facultas: Immer häufiger erwecken KI-generierte Deepfakes Verstorbene zu neuem Leben – und eröffnen damit rechtliche und ethische Dilemmata.
Künstliche Intelligenz (KI) testet Grenzen aus
„Deepfakes“, also täuschend echt wirkende audiovisuelle Rekonstruktionen von Menschen, können mithilfe von KI und „Deep Learning“ rasch und facettenreich generiert werden. Diese Medieninhalte werden KI-gestützt so manipuliert, dass sie täuschend echt erscheinen. Gesichtsausdrücke, Bewegungen und Stimmen lassen sich algorithmisch dabei so modellieren, dass sie – auch für geschulte Betrachter:innen – kaum vom Original zu unterscheiden sind.
Aus ethischer Sicht werden Deepfakes besonders dann relevant, wenn sie in Zusammenhang mit dem Tod stehen, so Possard weiter: Hier stelle sich nicht nur die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit, sondern vor allem nach der ethischen Vertretbarkeit.
Persönlichkeit & Rechte nach dem Tod
Dürfen digitale „Abbilder“ (wenn man sie überhaupt so nennen kann) von Toten erschaffen und in neuen Kontexten (z. B. als Erinnerung, Andenken oder gar für Werbezwecke) eingesetzt werden? Dürfen beispielsweise verstorbene Schauspieler:innen „wiederauferstehen“, um für ein neues Produkt zu werben? Dürfen Dokumentationen Stimmen rekonstruieren, die so nie gesprochen wurden? Und weil wir bei diesen Fragen sind: Wie sieht es grundsätzlich mit postmortalen Persönlichkeitsrechten im digitalen Zeitalter aus?
Eine detaillierte rechtliche und ethische Einordnung findet sich in Possards Beitrag am Blog facultas.recht. Jurist:innen – insbesondere im Medien-, Erb- und Persönlichkeitsrecht – seien gut beraten, über die rein normative Analyse hinauszublicken, weil „wir vor der Herausforderung stehen, ein neues Kapitel des Persönlichkeitsschutzes zu schreiben“, so der Rechtsethiker.
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