Österreich. Teil des neuen Finanzmarktsammelgesetzes ist die Umsetzung der EU-Verordnung über europäische grüne Anleihen (EuGB), inklusive Kontrollinstanzen.
Teil des von der Regierung dem Finanzausschuss übermittelten Finanzmarktsammelgesetzes (366 d.B.) ist ein neues EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz (EuGB-VVG), das der wirksamen Anwendung der direkt gültigen EU-Verordnung über europäische grüne Anleihen (EuGB) in Österreich dienen soll, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.
Dadurch sollen einheitliche Standards und Transparenzregeln eingeführt werden, die das Vertrauen der Investoren stärken und Greenwashing verhindern. Insgesamt zielen die Maßnahmen darauf ab, die Transparenz, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Finanzplatzes im Einklang mit dem European Green Deal zu erhöhen, heißt es.
Die Rolle der FMA wird weiter ausgebaut
Zentrale Rolle soll dabei die FMA als zuständige Stelle spielen:
- Um die Einhaltung der Offenlegungspflichten zur Mittelverwendung zu überwachen, soll die FMA mit umfassenden Aufsichts-, Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen ausgestattet werden.
- Bei Verstößen gegen die Verordnung soll die FMA etwa den Handel aussetzen, die Verwendung der Bezeichnung „EuGB“ untersagen oder Verwaltungsstrafen verhängen können, die bei juristischen Personen bis zu 500.000 € oder 0,5% des jährlichen Gesamtumsatzes betragen können.
- Darüber hinaus soll die FMA als Sammelstelle für das zentrale europäische Zugangsportal (ESAP) bestimmt werden, um die digitale Zugänglichkeit und Vergleichbarkeit von Informationen über grüne Anleihen sicherzustellen.
Zahlreiche andere Gesetzesänderungen im Rahmen der Novelle umfassen unter anderem technische Anpassungen im Bankensektor, wie die Ausübung von Wahlrechten beim Output Floor (Basel III) sowie die Förderung von Echtzeitüberweisungen. Zur Absicherung dieser Standards sollen der FMA erweiterte Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse übertragen und die Finanzierung der Behörde sichergestellt werden.
Nationalbank soll laut SPÖ FMA-Verordnungen überprüfen
Ein von Kai Jan Krainer (SPÖ) für die Regierungsparteien eingebrachter Ausschussantrag sieht zudem eine Änderung des Nationalbankgesetzes vor. Laut Krainer sollen künftig jene Gutachten, die die Nationalbank bei Verordnungen und Erlässen der FMA erstellt, nicht nur die Finanzmarktstabilität, sondern auch negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft berücksichtigen. Zudem kündigte Krainer an, dass geplant sei, einen Abänderungsantrag mit inhaltlichen Korrekturen zur Regierungsvorlage vorzulegen.
Das Finanzmarktsammelgesetz werde statt einer Stärkung des Kapitalmarkts zu einer weiteren Regulierung durch den Staat führen, argumentierte Barbara Kolm (FPÖ) die Ablehnung durch ihre Fraktion.
Neben Regulierungsmaßnahmen beinhalte die Regierungsvorlage auch Deregulierungsmaßnahmen, etwa beim Finalitätsgesetz, entgegnete Christoph Pramhofer (NEOS). Auch für das „Onboarding weiterer Kryptodienstleister“ in Österreich komme es zu weiteren Verbesserungen.
Für Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl geht es beim Finanzmarktsammelgesetz um die Umsetzung europäischer Vorgaben, wobei eine vertiefende Harmonisierung der Finanzmärkte Sinn mache.
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