Arbeitsrecht & CEE. Ab Februar 2026 gibt es in Rumänien kein Geld mehr für den ersten Tag in Krankenstand: Die (Rechts-)Folgen betrachtet Wolf Theiss.
Mit 1. Februar 2026 ändern sich die Spielregeln für den Krankenstand (Medical Leave) in Rumänien deutlich: Der erste Tag ist ab diesem Zeitpunkt unbezahlt.
Konkret muss der Arbeitgeber ab Februar nicht mehr wie bisher die Tage 1 bis 5, sondern die Tage 2 bis 6 bezahlen. Die Auswirkungen können spürbar sein – insbesondere dann, wenn es häufige, aber kurze Krankenstände gibt.
Die Konsequenzen
Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss beleuchtet in einer aktuellen Rechtsinfo die praktischen Auswirkungen für die Arbeitgeber. Zu beachten seien die Konsequenzen u.a. im Arbeitsrecht, beim Payroll Reporting und in der HR. Die Maßnahme betrifft laut Andreea Staan und Ioana Iacob (Counsel bzw. Senior Associate, Wolf Theiss Rumänien) die meisten Fälle bis 31.12.2027.
Unternehmen müssen die Auswirkungen u.a. bei der korrekten rechtlichen Behandlung des „ersten Tages“ beachten, der Besteuerung, der IT u.v.m. Dabei werde auch auf rechtliche Fallen in diesem Zusammenhang eingegangen. Zum Beispiel: Gilt der erste Tag – obwohl unbezahlt – immer noch als Krankenstand? Dürfen Unternehmen ihren Beschäftigten den Tag freiwillig bezahlen? Und welche – unerwünschten – rechtlichen Konsequenzen könnten resultieren?
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