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Business, Recht

Wirtschaftskriminalität legt stark zu: Die häufigsten Delikte und die Tipps

Walter Strobl ©Andreas Scheiblecker

Studie. Seit 2015 hat die Wirtschaftskriminalität in Österreich stark zugenommen. Bei Betrug, schwerem Betrug und Veruntreuung haben sich die Delikte teilweise verdoppelt.

Die Wirtschaftskriminalität hat in den vergangenen zehn Jahren in Österreich stark zugenommen. Beispielsweise haben sich die Delikte in den Bereichen Betrug, schwerem Betrug oder Veruntreuung in dieser Zeitspanne teilweise mehr als verdoppelt. „Wirtschaftskriminalität hat in den vergangen zehn Jahren sehr stark zugelegt“, so Gutachter und Forensiker Martin Geyer in einer Aussendung. Die Details:

  • Seit 2015 haben sich laut Bundeskriminalamt Betrugsdelikte von 22.235 auf exakt 50.641 Fälle in 2024 erhöht. Das entspricht einem Zuwachs von rund 128 Prozent.
  • Ebenfalls eine starke Zunahme registriert das Bundeskriminalamt bei schwerem Betrug (§147 Strafgesetzbuch). 2015 waren von den Behörden 4.656 Fälle amtskundig, 2024 waren es bereits 10.947. Das entspricht einem Plus von 135 Prozent.
  • Auch bei Veruntreuung hat sich die Zahl von 2.019 Fällen auf knapp 4.000 Fälle Ende 2024 fast verdoppelt (+ 95 Prozent).
  • Bei Untreue von 307 Fällen in 2015 auf knapp 370 Fälle in 2024, was einer Zunahme von 21 Prozent entspricht.
  • Selbst bei betrügerischer Krida gibt es erklecklichen Zuwachs: von 224 auf 305 Fälle. Das ist ein Plus von 36 Prozent.

„Die starke, ja schon fast dramatische Zunahme der kriminellen Delikte spiegelt auch meine berufliche Wahrnehmung wider. Sie werden zu einem wachsenden Problem für die geschädigten Unternehmen und auch für die Allgemeinheit“, so Geyer.

Vermehrt Aufwertungsgewinne

Im Mittelpunkt großer Delikte sieht Geyer in den vergangenen Jahren häufig sogenannte Aufwertungsgewinne. Das sind buchhalterische Gewinne, die entstehen, wenn der Wert eines Vermögensgegenstands etwa mit einem Bewertungsgutachten nach oben korrigiert wird, ohne dass zum Beispiel bewertete Immobilien auch tatsächlich verkauft wurden.

„Es sind also nicht realisierte Gewinne“, so Geyer. Diese sind grundsätzlich mit einer Ausschüttungssperre belegt. Doch durch spezielle Konstrukte, wie etwa durch den Verkauf innerhalb eines Konzerns, oder durch die Einbringung in eine andere Gesellschaft des Konzerns, gelten solche stillen Reserven als realisiert und damit als ausschüttbar: „Das sollte sich der Gesetzgeber etwas genauer ansehen und die Ausschüttungssperre etwas strenger handhaben, um zu verhindern, dass zukünftig noch nicht realisierte Gewinne ausgeschüttet werden“, so der Gutachter.

Scheinfirmen und Identitätsdiebstahl

Walter Strobl, Präsident des österreichischen Inkassoverbands (IVÖ) und Geschäftsführer der INKO Inkasso GmbH, erklärt Mittel um Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen: „Dazu gehört ein sauberes Forderungsmanagement, eine Bonitätsprüfung zum Beispiel beim Informationsdienstleister CRIF, ein gezieltes Mahnsystem bis hin zu einer gerichtlichen Dursetzung der aushaftenden Forderungen. Hier sind kompetente und seriöse Partner genauso wichtig wie der Faktor Zeit“, so Strobl.

Als eine weitere Quelle von Problemen sieht Strobl „Scheinfirmen“ auf der Unternehmensseite und Identitätsdiebstahl bei Privatpersonen. Scheinunternehmen kalkulieren laut Strobl billigst, liefern unzureichende Qualität und zerstören den Markt mit Dumping-Preisen: „Seriöse Anbieter haben dagegen keine Chance, weil ihre kriminellen Gegenspieler verstanden haben, das Steuersystem zu hintergehen, in kritischen Situationen abtauchen oder Änderungen an der Eigentümerstruktur vornehmen. Selbst der Umstand, dass ein Unternehmen über eine ATU-Nummer verfügt, ist längst keine Garantie mehr für einen seriösen Geschäftspartner.“

Aufgeflogene Scheinfirmen finden sich übrigens auf der Blacklist des Finanzministeriums. Seit 2016 wurden bis dato 1.257 Scheinfirmen aufgespürt und aus dem Verkehr gezogen.

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