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Bildung & Uni, Recht

Volksbefragung zu Wehrpflicht, Miliz, Zivildienst: Was die Rechtsethik sagt

Pallas Athene ©Parlamentsdirektion / Hertha Hurnaus

Fachblogs. Entscheiden ohne betroffen zu sein? Eine Volksbefragung über Themen wie Wehrpflicht, Milizübungen und Zivildienst wirft besondere rechtsethische Fragen auf, schreibt Prof. Marlon Possard.

Eine Volksbefragung über Wehrpflicht und Zivildienst wirft auch in Österreich die Frage auf, wie demokratische Entscheidungsprozesse mit ungleich verteilten staatlichen Pflichten umgehen, schreibt Prof. Marlon Possard am Rechtsblog von Facultas.

Demokratie und ihre rechtliche Reichweite

Das österreichische Verfassungsrecht kennt mit Volksbegehren, Volksbefragung und Volksabstimmung drei Instrumente direkter Demokratie, die sich jedoch in ihrer rechtlichen Wirkung und demokratischen Funktion deutlich unterscheiden. Allen gemeinsam ist die Einbindung der Bevölkerung in politische Entscheidungsprozesse, nicht gemeinsam ist hingegen ihr Grad an rechtlicher Verbindlichkeit, schildert Possard weiter.

So sei etwa gerade bei der Volksbefragung eine „Mischung aus rechtlicher Unverbindlichkeit und politischer Wirkmacht“ festzustellen, die sie auch rechtsethisch besonders interessant macht: Wenn eine Volksbefragung Fragen betrifft, die nicht bloß politische Richtungsentscheidungen, sondern konkrete und staatlich durchsetzbare Pflichten für bestimmte Bevölkerungsgruppen nach sich ziehen – wie etwa die Verlängerung der Wehrpflicht, verpflichtende Milizübungen oder eine Ausdehnung des Zivildienstes für Männer –, verschiebt sich der Fokus.

Sodann rückt laut Possard nicht mehr allein die demokratische Beteiligung als solche in den Vordergrund, sondern die Frage nach der Legitimität kollektiver Entscheidungen bei ungleich verteilter Betroffenheit. „An diesem Punkt beginnt das rechtsethische Problem“, so Possard, der diese Fragestellung am Facultas Blog näher analysiert.

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