Gastbeitrag. Die Finanzbranche steht durch die neue EU-Geldwäsche-Verordnung vor einer Zäsur, schreiben Svetlana Gandjova und Shahanaz Müller von Deloitte.
Der europäische Finanzsektor steht vor einer tiefgreifenden Zäsur: Ab dem 10. Juli 2027 gilt die neue EU-Geldwäsche-Verordnung – das Herzstück des EU-Geldwäsche-Pakets. Sie bringt Veränderungen mit sich, deren Tragweite viele heute noch unterschätzen.

Erstmals entsteht ein einheitlicher europäischer Rahmen für Geldwäscheprävention, flankiert von einer neuen EU-Geldwäschebehörde in Frankfurt. Diese soll Ende 2027 mit mehr als 450 Mitarbeiter:innen ausgestattet sein und ab 2028 40 Finanzinstitute direkt beaufsichtigen.
Harmonisierung bedeutet Veränderung
Harmonisierung der europäischen Geldwäschevorgaben bedeutet dabei keineswegs Vereinfachung: Die Geldwäsche-Verordnung greift tiefer in Organisationen ein als jede Vorgängerregelung und zwingt Institute, ihre Strukturen von Grund auf neu zu denken.
- Frühes Handeln wird unverzichtbar: Die Verantwortung des geldwäschebefassten Vorstands verschärft sich, während Kundenidentifizierungsprozesse in weiten Teilen neu aufzusetzen sind.
- Die Identifizierung wirtschaftlicher Eigentümer folgt künftig strengeren Regeln: Der Schwellenwert wird von mehr als 25% auf mindestens 25% herabgesetzt.
- Das Risikoverständnis ändert sich: Wirtschaftliche Eigentümer und Kundencharakteristika sollen künftig stärker in die Risikobewertung einfließen. Dadurch müssen alle Institute ihre Kundenbestände neu bewerten.
- Auch die Aktualisierungszyklen erfahren eine Änderung: Für mittlere und niedrige Risiken werden einheitliche Zyklen von fünf Jahren eingeführt. Damit wird die gesamte Kundenlandschaft in regelmäßigem Turnus zu durchleuchten sein.
Transformation statt Reaktion
Parallel zu bestehenden lokalen Vorgaben entsteht somit Anpassungsdruck. Institute, die erst spät reagieren, werden spätestens 2027 in einem regulatorischen Stau landen: mit zu wenig Personal, Zeit und technischer Kapazität. Das neue Regime lässt keinen Raum mehr für punktuelle Korrekturen oder „Minimal-Compliance“. Es braucht einen systemischen Ansatz und die klare Entscheidung, welche Prozesse, Technologien und Zuständigkeiten künftig tragfähig sind.
Eine neue Chance für echte Modernisierung
In diesem Kraftakt liegen jedoch erhebliche Chancen. Mit der neuen Verordnung entstehen Synergien, weil nun EU-weit einheitliche Regeln gelten, Forum Shopping reduziert wird und die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden enger wird – alles mit dem Ziel, Geldwäschebekämpfung effizienter und konsistenter zu gestalten.
Gleichzeitig werden Institute veranlasst, veraltete Strukturen hinter sich zu lassen und Prozessabläufe effizienter auszurichten. Verschlankung und verstärkte Digitalisierung werden damit zum zentralen Hebel. Deutlich wird auch der Bedarf an Technologien, die lange diskutiert, jedoch selten konsequent genutzt wurden: agentische KI, künstliche Intelligenz, intelligente Dokumentenanalyse, automatisierte wirtschaftliche Eigentümer-Ermittlung, Mustererkennung und Echtzeit-Risikoanalysen. Was bisher optional war, wird zum Erfolgsfaktor.
Viele Institute haben in den vergangenen Jahren eher verwaltet als gestaltet. Das neue AML-Regime eröffnet die Chance, Geldwäscheprävention als strategisches Transformationsfeld zu verstehen: Wer diesen Moment nutzt, kann Prozesse vereinfachen, Kosten senken, Datenqualitäten verbessern und die eigene Organisation resilienter und zukunftssicher aufstellen.
Der Wandel kommt
Die Frage lautet daher nicht, ob Institute handeln müssen, sondern wie schnell sie bereit sind, alte Strukturen zu hinterfragen, die Prozesse zu transformieren und neue Technologien zu nutzen, um Geldwäscheprävention langfristig und nachhaltiger umzusetzen. Der beste Zeitpunkt war gestern. Der zweitbeste ist heute.
Die Autorinnen
Svetlana Gandjova und Shahanaz Müller; Deloitte Forensic & Financial Crime Österreich
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