Wien. Um die Trends im IT-Recht 2026 ging es beim Neujahrsempfang der „Digital Industries Group“ von Wirtschaftskanzlei Dorda an der Ringstraße.
Die IT-Rechtsprofis Axel Anderl (Managing Partner) und Alexandra Ciarnau (Co-Leiterin der Digital Industries Group von Dorda) beleuchteten dabei die Themen, die aus jetziger Sicht das heurige Jahr (mit-)prägen werden.
Digitale Souveränität ist (keine) Rechtsfrage
Zum Start wurde ein aktuelles heißes Eisen angesprochen, das so neu freilich gar nicht ist: Die digitale Souveränität, also die Unabhängigkeit der europäischen Privatpersonen, Unternehmen und Behörden von Drittstaaten bei lebenswichtigen digitalen Diensten. Hochrangige EU-Diskussionen (und Pläne) dazu gibt es seit Jahrzehnten, erinnerten die Dorda-Rechtsprofis.
Letztendlich geht es bei digitaler Souveränität um die Frage, ob jemand die Europäer von der Cloud und damit ihren eigenen Daten abschneiden kann (Schreckgespenst: eine Executive Order von Donald Trump, die die US-Datenriesen dazu verpflichtet, eventuell auf Basis des „Cloud Act“). Doch die Umsetzung einer solchen Unabhängigkeit erfordert neben den einschlägigen Regulatorien auch den politischen Willen, die Kosten zu tragen, lautet eine Erkenntnis der Veranstaltung: Wer von US-Hyperscalern unabhängig sein möchte, muss auch die entsprechende Infrastruktur in Europa schaffen.
In der Folge ging es bei dem Event um Strategien zur Reduktion von Abhängigkeiten, Datennutzbarkeit in der EU, vertragliche Aspekte und regulatorische Entwicklungen sowie deren Auswirkungen auf Unternehmen.
Wenn KI-Agenten am gemeinsamen Werk scheitern
Neben Cybersecurity als Dauerbrenner jeder Diskussion zu digitalen Trends waren auch die neuen Entwicklungen beim KI-Boom Thema: KI-Agenten und agentische Systeme sind hier hervorzuheben. Vernetzte KI- und Softwaresysteme heben Automatisierung nicht nur (potenziell) auf ein neues Niveau, was die zielgerichtete Automatisierung von Prozessen betrifft – es entstehen auch ganz neue Haftungsfragen.
IT-Profis heben an dieser Stelle natürlich die Hand und sagen: Davor warnen die Rechtsprofis bei jeder neuen Entwicklung. Doch die Probleme bei den KI-Agenten sind tatsächlich vielschichtig, wie Ciarnau bei dem Event skizzierte. Es geht nicht darum, ob KI-Agenten selbst juristisch gesehen Verantwortung übernehmen können: Dafür kommen weiterhin nur menschliche Akteure in Frage.
Doch die IT-Branche strebt eine Zukunft an, in der KI-Agenten selbständig Tätigkeiten ausführen und dabei zusammenarbeiten. Sie könnten sich also zum Beispiel auf einem virtuellen Marktplatz treffen, um mit privaten Kundendaten (aus mehreren Unternehmen) neue Angebote für verschiedene Kanäle (und verschiedene Kundengruppen) zu erstellen. Doch wenn dann etwas passiert – wenn etwa der Datenschutz verletzt wird, Menschen zu Schaden kommen oder einfach wegen einer „Halluzination“ das gewünschte Ergebnis nicht eintritt – dann eröffnen sich spannende Zurechnungs- und Haftungsfragen.
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