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Business, Recht, Steuer

Wegen Pleitewelle: Insolvenzfonds-Beitrag droht zu steigen

Erwin Schrödinger Lokal 1 ©Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Arbeitsmarkt & Nebenkosten. Die vielen Firmenpleiten könnten zu einer Erhöhung des Insolvenz-Entgeltsicherungsbeitrags führen, so die Sozialministerin.

Zuletzt war dieser von Arbeitgebern zu leistende Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag Anfang 2022 auf 0,1% gesenkt worden, nun könnte er wieder steigen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Grund dafür ist, dass die dem Insolvenz-Entgeltfonds zur Verfügung stehenden Mittel 2027 voraussichtlich nicht mehr ausreichen werden, um Ansprüche abzudecken, wie Sozialministerin Korinna Schumann bei einer Aussprache über aktuelle Fragen im Sozialausschuss erklärte.

„Arbeiten an Entlastung“

In diesem Fall ist die Sozialministerin laut Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz verpflichtet, den Beitrag per Verordnung zu erhöhen. Wenn die Vorschau zeige, dass die Mittel nicht ausreichten, sei ein solcher Schritt zu setzen, hielt Schumann in Beantwortung einer Frage von FPÖ-Abgeordneter Dagmar Belakowitsch fest. Gleichzeitig hob sie die Notwendigkeit hervor, Missbrauch, etwa durch Scheinfirmen, zu unterbinden und den Fonds dadurch zu entlasten. „Daran arbeiten wir“, versicherte sie.

Geld verdienen in der Pension soll attraktiver werden

Weitere Themen der Aussprache waren unter anderem die Lage am Arbeitsmarkt, die Reform der Sozialhilfe sowie der geplante Steuerfreibetrag für Personen, die in der Pension weiterarbeiten. Laut Schumann wird der entsprechende Gesetzesentwurf derzeit erarbeitet und soll im zweiten Quartal in Begutachtung gehen, wie sie gegenüber Abgeordnetem Laurenz Pöttinger (ÖVP) ausführte.

Der vorgesehene Steuerfreibetrag von 15.000 € soll sowohl für unselbstständige Beschäftigte als auch für Selbstständige gelten. Auch „Pensionsaufschieber“ sollen davon profitieren. Voraussetzung werden 40 Pensionsversicherungsjahre sein, wie Schumann erklärte. „Nicht im Regierungsprogramm“ steht laut Schumann die Ausweitung der Teilpension auf Selbstständige. Es gebe zwar Überlegungen in diese Richtung, die Frage der Reduzierung der Arbeitszeit sei aber eine „große juristische Herausforderung“.

Vorzieheffekte bei Altersteilzeit

Noch zu früh ist es Schumann zufolge, die Wirkung der Reform der Altersteilzeit zu beurteilen. Da es in Folge der Debatte über das Vorhaben zu „relevanten Vorzieheffekten“ gekommen sei, sei die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Altersteilzeitgeld im Jänner 2026 höher gewesen als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Die Zahl der Neuzugänge sei aber unter jener der Vorjahre gelegen.

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