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Trump-Zölle: Supreme Court sagt „No Kings“, aber nicht „No Problem“

©ejn

Washington/Frankfurt. Das Urteil des US-Höchstgerichts ärgert Donald Trump zutiefst. Für Europa und seine Exporteure tauchen aber neue Probleme auf.

Das Zoll-Urteil des Supreme Court of the United States hat weltweit für größte Aufmerksamkeit gesorgt. Es ist umso bedeutsamer, als US-Präsident Donald Trump sich bis jetzt offensichtlich darauf verlassen hat, dass die konservative Mehrheit der Richter am Höchstgericht seine umstrittenen Maßnahmen zuletzt legitimieren wird. Doch ausgerechnet bei seinem zentralen wirtschaftlichen Vorhaben ist dies nicht geschehen: Der Supreme Court hat zu den umstrittenen Zöllen buchstäblich „No Kings“ gesagt. Er steht damit in einer großen Tradition: Ein Streit um Zölle war 1773 Auslöser für die „Boston Tea Party“ und in der Folge die Unabhängigkeitserklärung der USA vom Vereinigten Königreich.

Für seine Entscheidung heimst das US-Höchstgericht von außerhalb des Trump-Lagers viel Lob ein. So sieht der deutsche Kanzler Friedrich Merz die Gewaltenteilung in den USA gewahrt. Doch nun steht eine mögliche Rückzahlung von Zöllen im Raum: Die deutsche Wirtschaftskanzlei Noerr warnt in einer Stellungnahme ausdrücklich vor zuviel Optimismus – und zwar nicht allein deshalb, weil Trump ja bereits Ersatzzölle angekündigt hat.

„Wer exportiert, muss Maßnahmen prüfen“

Tobias Zuber, Rechtsanwalt bei Noerr und spezialisiert auf EU-Handelsrecht, sieht es in einer Aussendung so: „Das Urteil setzt dem Präsidenten eine klare verfassungsrechtliche Grenze – für die Wirtschaft bedeutet es jedoch keine Entwarnung. Die Rechtsgrundlage IEEPA ist weggefallen, die konfrontative US-Zollpolitik bleibt. Washington hat bereits neue Rechtsgrundlagen angekündigt, einschließlich eines befristeten globalen Basissatzes von 15 Prozent.“

Für europäische Unternehmen bedeute das ganz konkret: „Wer in den USA als ‚importer of record‘ auftritt (also die Zölle entrichtet hat), muss jetzt prüfen – wer war formell Importeur, welche Beträge stehen im Raum, welche Fristen laufen? Im US-Zollrecht können versäumte Fristen über Millionen entscheiden. Wer mögliche Rückerstattungen sichern will, muss sich frühzeitig auf Protest- und gegebenenfalls Gerichtsverfahren vorbereiten.“

Zugleich sei dem EU-US-Handelsdeal, der die ärgsten Zerwürfnisse im transatlantischen Handel ja eigentlich bereits beseitigt hat, durch das Urteil faktisch die Grundlage entzogen. Zuber: „Wie Brüssel auf neue US-Zölle reagiert, ist offen. Neben klassischen Gegenzöllen steht auch das Anti-Coercion-Instrument wieder auf der politischen Agenda – das wäre eine neue Eskalationsstufe auf die sich deutsche Unternehmen einstellen sollten.“ Zudem dürfe nicht übersehen werden, dass die „für deutsche Exporteure besonders relevanten Section-232-Zölle, etwa im Automobilbereich, in Kraft bleiben. Es ist daher vorerst keine Entspannung im transatlantischen Handel zu erwarten“. Auch die österreichische Autozulieferindustrie dürfte diese Entwicklung gespannt beobachten.

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