Nicht nur Gastronomie. Wie Steuerberater Abgabenbetrug nach § 39 FinStrG erkennen und richtig handeln, ist Thema eines ASW-Seminars im März.
Abgabenbetrug nach § 39 FinStrG gehört zu den schärfsten und risikoreichsten Bereichen des Finanzstrafrechts, erinnert die Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (ASW): Die Anforderungen an die Beratungspraxis seien entsprechend hoch.
Ein aktuelles Beispiel für den mutmaßlichen Tatbestand ging erst vor kurzem durch die Medien – Stichwort Registrierkassen mit Tasten zum Ausbuchen in einer Anzahl von Gastronomiebetrieben. Die Thematik fordere Steuerberater:innen nicht nur fachlich, sondern bringe auch besondere Verantwortung mit sich.
Die Veranstaltung
Das eintägige Präsenzseminar „Abgabenbetrug § 39 FinStrG: Erkennen, verstehen und rechtsrichtig beurteilen“ der ASW am 13. März 2026 soll laut Ankündigung einen klaren, praxisnahen Zugang zu dem Thema ermöglichen. Geboten werden demnach:
- Erkennung der Tatbestandsmerkmale des Abgabenbetrugs gemäß § 39 FinStrG und Abgrenzung von anderen finanzstrafrechtlichen Delikten
- Erarbeitung anhand von Fallbeispielen, wie Gerichte in der Praxis Abgabenbetrug, qualifizierte Begleithandlungen und die Rolle von Steuerberater:innen tatsächlich beurteilen
- Früherkennung von finanzstrafrechtlichen Risiken und Entwickeln von fundierten Handlungs- und Verteidigungsstrategien für die eigene tägliche Beratungspraxis als Steuerprofi
Der Vortragende ist Mag. Klaus Fritsch, als Steuerberater u.a. auf Spezialfälle und die Beratung von Kolleg:innen spezialisiert; allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger in den Bereichen Sanierungsberatung, Rechnungswesen, Abgabenrecht, Unternehmensbewertung.
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