Parlament. Funktionäre in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung müssen Strafen aus ihrer Amtstätigkeit künftig nicht mehr selbst bezahlen. Die Opposition ortet einen „Freibrief“.
Mit der Sozialversicherungsnovelle wird festgeschrieben, dass Geldbußen, die gegen Mitglieder eines Verwaltungskörpers verhängt werden, künftig vom betreffenden Sozialversicherungsträger zu tragen sind. Bei Vorsatz bzw. grob fahrlässigem Handeln ist allerdings ein Regress möglich. Die Novelle wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen.
Anlass für die Gesetzesänderung ist laut Parlamentskorrespondenz die Verhängung von Verwaltungsstrafen in der Höhe von jeweils rund 76.000 € für elf Mitglieder des Verwaltungsrats der AUVA wegen angeblicher Fristverletzungen bei der Umsetzung von Feuerschutz-Vorschriften. Der Streitfall ist allerdings noch anhängig, weshalb man besser daran täte, auf den Ausgang zu warten, kritisiert die Opposition.
Zu wenig Geld für zu hohe Strafen
Sitzungsgelder von weniger als 50 € würden in keinem Verhältnis zum Risiko stehen, für Geldstrafen in jeglicher Höhe aufkommen zu müssen, begründen ÖVP, SPÖ und NEOS die Änderung laut Parlamentskorrespondenz. Zudem sollen verwaltungsstrafrechtliche Verurteilungen aus der Tätigkeit in einem Verwaltungskörper nur dann zum Verlust der Gewerbeberechtigung oder von berufsrechtlichen Befugnissen der Betroffenen führen können, wenn es einen eindeutigen Sachzusammenhang zwischen dem Strafgrund und dem Brotberuf gibt.
Schutz für die Selbstverwaltung
Mit dieser Bestimmung wollen die Koalitionsparteien die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen absichern, wie sie in den Erläuterungen zum Abänderungsantrag festhalten. Sie befürchten, dass es schwierig würde, qualifizierte Unternehmerinnen bzw. Unternehmer für die Verwaltungskörper zu rekrutieren, wenn diese Angst davor haben müssten, im Falle einer verwaltungsstrafrechtlichen Verurteilung ihre Gewerbeberechtigung oder berufsrechtliche Befugnisse zu verlieren. Entscheidungen im Verwaltungsrat der Sozialversicherungen würden im Kollegialorgan erfolgen, zudem handle es sich um einen hochkomplexen Regelungsbereich, machen sie geltend.
„Keine Verantwortung mehr“
Die Opposition sieht die Gesetzesnovelle allerdings kritisch. So ortet Dagmar Belakowitsch (FPÖ) einen künftigen „Freibrief“ für die Mitglieder des Verwaltungsrats. Diese würden in Zukunft überhaupt keine Verantwortung mehr für ihr Tun und Handeln haben, klagte sie und plädierte in Einklang mit ihrem Fraktionskollegen Christoph Steiner dafür, das System generell zu ändern. Belakowitsch befürchtet zudem eine Präzedenzwirkung für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die auch nur Sitzungsgelder erhalten.
Auch Grünen-Abgeordneter Ralph Schallmeiner kritisiert die Gesetzesänderung. Die Koalition wolle den Gesetzesentwurf in einer „Husch-Pfusch-Aktion durchdrücken“. Offen sei, welche Auswirkungen die Novelle haben werde. Schallmeiner räumte ein, dass „Sitzungsgelder von 49 € in keiner Relation zu Strafen von 77.000 € stehen“, darüber bauche man nicht zu diskutieren. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle wird ihm zufolge aber der Kern des Problems nicht angegangen. Es gelte klar zu regeln, wer für was Verantwortung zu übernehmen habe.
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