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Bildung & Uni, Recht

Mittleres Management für Schulen: Novelle in Begutachtung

Erwin Schrödinger Lokal 1 ©Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Parlament. Pflichtschulen sollen per Dienstrechtsnovelle ein mittleres Management erhalten. Jetzt läuft die Begutachtungsfrist.

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat die entsprechende Gesetzesnovelle in Begutachtung geschickt, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. Die Frist für Stellungnahmen läuft bis 9. März. Damit könnte der Verfassungsausschuss noch vor der nächsten Plenarsitzung am 25. März abschließend darüber beraten.

200 Organisationen sollen sich äußern

Die Liste zur Stellungnahme eingeladener Organisationen umfasst fast 200 Stellen und Organisationen, darunter die Pädagogischen Hochschulen, Lehrergewerkschaften, Berufs- und Familienverbände, Religionsgemeinschaften und sämtliche Bildungsdirektionen.

Mit der Dienstrechtsnovelle will die Regierung ein „mittleres Management“ an allgemeinbildenden Pflichtschulen etablieren. Es soll die erst vor kurzem eingeführten pädagogisch-administrativen Fachkräfte ersetzen und nicht nur Schuldirektorinnen und Schuldirektoren, sondern auch das Lehrerkollegium von administrativen Aufgaben entlasten.

Demnach könnten etwa einzelne Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen – bei reduzierter Unterrichtsverpflichtung – spezielle Aufgaben wie die Organisation schulischer Veranstaltungen oder die Koordination von Arbeitsgruppen – übernehmen.

Je nach Größe der Schule

Wie viele Ressourcen dafür zur Verfügung stehen, soll laut Gesetzentwurf von der Größe der Schule abhängen: Bei Schulen mit 40 bis 60 Lehrkräften (Vollzeitäquivalenten) soll die Unterrichtsverpflichtung beispielsweise insgesamt um 18 Wochenstunden sinken.

Zuständig für die Aufgabenverteilung und Auswahl der dafür vorgesehenen Lehrkräfte wird die Schulleitung sein, wobei das System für Volks- und Mittelschulen mit mindestens 15 Klassen bereits ab dem kommenden Schuljahr gelten soll.

225 zusätzliche Planstellen nötig

Darüber hinaus plant die Regierung, die Ressourcen für Administration auch an allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) aufzustocken. An diesen Schulen und an Berufsschulen soll zudem ein flexiblerer Personaleinsatz für administrative Aufgaben ermöglicht werden. Insgesamt rechnet das Bildungsressort durch die Novelle ab dem Jahr 2027 mit jährlichen Mehrkosten von rund 19,7 Mio. €, wovon 1,28 Mio. € auf die AHS und BMHS entfallen. Rund 225 zusätzliche Planstellen könnten demnach an den Pflichtschulen ab dem kommenden Schuljahr nötig sein.

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