Rechtsblogs. Wie das neue Stromgesetz die Weichen für eine „grüne“ Zukunft stellen soll, schildert Renate Pirstner-Ebner von der Uni Graz auf facultas.recht.
Ein „grünes“ Stromnetz ist für das Energiesystem der Zukunft essenziell, schildert Pirstner-Ebner auf dem Rechtsblog von Facultas. Diesbezüglich besteht die Herausforderung darin, eine optimale Systemintegration von „grünen“, aber eben volatilen Energieträgern wie Sonne und Wind sowie von aktiven Kunden und Erzeugergemeinschaften erzeugtem Grünstrom nicht nur technisch, sondern auch rechtlich zu gewährleisten.
Zudem muss das Stromnetz an neue Anforderungen – etwa an die Ladebedürfnisse und die Speichermöglichkeiten von E-Fahrzeugen – rechtlich angepasst werden. Die Regelungen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, die großteils auch der Umsetzung der europäischen Vorgaben (Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2019) dienen, werden im Folgenden beschrieben. So sieht das Elektrizitätswirtschaftsgesetz etwa ausdrücklich Zielbestimmungen für den Klimaschutz, die erneuerbaren Energien und Energieeffizienz vor.
Ein Markt und das Gesetz
Zu den Kernpunkten gehören Regelungen zur Flexibilisierung der Netznutzung, neu gestaltete Netz-Entgelte, die Speicherung von Strom als wichtiger Faktor bei erneuerbaren Quellen, ein rechtliches Fundament für kleine, dezentrale Erzeugungsanlagen statt bloß großer Energiekonzerne u.v.m.
Mag.a Dr.in Renate Pirstner-Ebner ist Senior Scientist am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft und am Forschungszentrum für Klimaschutzrecht der Universität Graz. Für ihr Buch „Energy Law“ erhielt sie 2023 den Forschungspreis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz.
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