Open menu
Recht, Veranstaltung

Event: Gewalt gegen Frauen als Herausforderung für die Justiz

©OLG Linz / Schön

Veranstaltung. Justizministerin Anna Sporrer und OLG Linz Präsident Helmut Katzmayr luden zu einer Veranstaltung über die Herausforderungen beim Thema Gewalt gegen Frauen.

Anlässlich des Weltfrauentags 2026 luden Justizministerin Anna Sporrer und Helmut Katzmayr, Präsident des OLG Linz, zu einer Veranstaltung mit dem Titel „Gewalt gegen Frauen: Möglichkeiten und Grenzen des Rechtsstaats“.

Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Wissenschaft, Psychiatrie, Medien und Opferschutz diskutierten laut Aussendung über wirksamen Schutz für Betroffene und die Rolle des Rechtsstaats im Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt.

„Kein gesellschaftliches Randphänomen“

Den Auftakt bildete eine Video-Grußbotschaft von Justizministerin Anna Sporrer, die zeitgleich Österreich bei der Frauenstatuskommission der UN in New York vertritt. Sie verwies auf die anhaltend alarmierend hohe Zahl schwerer Gewaltdelikte gegen Frauen und unterstrich die Verpflichtung staatlicher Institutionen, entschlossen zu handeln und bestehende Schutzmechanismen laufend weiterzuentwickeln.

Weiters hob sie hervor, dass wirksamer Gewaltschutz nur durch ein Zusammenwirken von Justiz, Sicherheitsbehörden und Gesellschaft gelingen könne: „Gewalt gegen Frauen ist kein gesellschaftliches Randphänomen. Sie ist endemisch. Sie zieht sich durch alle sozialen Schichten und Altersgruppen – und über den gesamten Globus. Der Rechtsstaat darf kein stummer Beobachter sein, wenn Freiheiten erodieren oder Menschenleben bedroht sind“, so Sporrer.

In diesem Zusammenhang schilderte sie aktuelle Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich des Gewaltschutzes, darunter Anpassungen im Sexualstrafrecht, den Ausbau spezialisierter medizinischer Einrichtungen sowie verstärkte Aus- und Fortbildungsangebote für Richter und Staatsanwälte.

„Bündel an Maßnahmen notwendig“

Im weiteren Verlauf standen wissenschaftliche Analysen zu Ursachen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen im Gewaltschutz im Mittelpunkt. Aus psychiatrischer Sicht verwies Adelheid Kastner, Vorständin der Klinik für Psychiatrie des Kepler Uniklinikums Linz, darauf, dass Gewalt gegen Frauen häufig in komplexen Beziehungsmustern entsteht und nicht selten mit ausgeprägten Macht- und Kontrollansprüchen der Täter verbunden ist: „In der öffentlichen Wahrnehmung werden Täterprofile oft vereinfacht dargestellt.“

Diese individuellen Dynamiken seien zugleich in größere gesellschaftliche Zusammenhänge eingebettet. Darauf verwies Monika Stempkowski, Leiterin der Forschungsstelle Rechtspsychologie an der Uni Wien, aus kriminologischer Perspektive: „Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, dem durch ein Bündel an Maßnahmen begegnet werden muss. Wenngleich es viele Anstrengungen in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gibt, wissen wir aus der Forschung, dass an manchen Stellen dennoch weiterhin Lücken bestehen, die geschlossen werden müssen.“

Die Risiken der Berichterstattung

Auch die Rolle der öffentlichen Berichterstattung wurde thematisiert. Journalistin Edith Meinhart verwies darauf, dass Transparenz über gerichtliche Entscheidungen für das Vertrauen in den Rechtsstaat zentral ist, zugleich jedoch stets im Spannungsfeld mit dem Schutz der Betroffenen steht: „Transparenz birgt viele Risiken und muss gegen den Opferschutz und andere Rechte abgewogen werden. Doch wenn die Justiz ihr Handeln nicht erklärt, überlässt sie die Deutungshoheit mitunter jenen, die es mit dem Rechtsstaat und der Demokratie nicht gut meinen.“

Abschließend wurde die rechtliche Perspektive analysiert. Seit den 1990er-Jahren hat sich in Österreich ein mehrstufiges Gewaltschutzsystem etabliert, das polizeiliche Betretungs- und Annäherungsverbote mit gerichtlichen Schutzmaßnahmen verbindet und durch Einrichtungen des Opferschutzes ergänzt wird. „Das zweistufige Gewaltschutzkonzept des österreichischen Rechts hat sich in der Praxis durchaus bewährt. Es darf aber nicht verkannt werden, dass die vom Rechtsstaat vorgesehenen Instrumente bei Beweisschwierigkeiten an Grenzen stoßen“, führte Elisabeth Lovrek, ehemalige Präsidentin des OGH, ins Treffen.

Erfahrungen aus der Praxis

Neben den wissenschaftlichen Analysen standen auch Erfahrungen aus der gerichtlichen Praxis und aus Opferschutzeinrichtungen im Mittelpunkt. Diese verdeutlichteten, wie komplex Verfahren im Bereich häuslicher Gewalt sein können und welche Faktoren den Verlauf eines Strafverfahrens beeinflussen: „Die Aussageverweigerung ist in solchen Verfahren von großer Relevanz und oft ein Wendepunkt“, so Christina Salzborn, Vizepräsidentin und Mediensprecherin des Landesgerichts für Strafsachen Wien.

Aus Sicht des Opferschutzes wurde zudem hervorgehoben, wie wichtig verständliche Information und kontinuierliche Begleitung für Betroffene im Kontakt mit Behörden und Gerichten sind: „Das österreichische Rechtssystem ist für Laien oft schwierig zu verstehen und nachzuvollziehen. Umso wichtiger ist es, dass Opfer den Anspruch auf Prozessbegleitung haben“, so Eva Schuh, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Oberösterreich.

Jetzt den Newsletter von Extrajournal.Net abonnieren

Täglich gratis in Ihrer Mailbox.

Weitere Meldungen:

  1. respACT-Lounge: Österreichs Kurs bei Dekarbonisierung und Circularity
  2. Female Start-ups: Kapitalaufbringung nähert sich Nulllinie
  3. Dorda-Event analysiert wie Frauen den Investmentmarkt verändern
  4. Frauenanteil in Führungspositionen liegt insgesamt bei 31,4 Prozent

Schreiben Sie einen Kommentar