Recht & Tools. Fachverlag Manz bringt ein 600-seitiges Werk zur KI-Verordnung, das ganz von der KI-erstellt ist. Ganz von der KI? Nein: Idee und Kontrolle liefert Zivilrechtler Wolfgang Zankl.
Es ist ein Pilotprojekt zum AI Act: Bei Manz ist jetzt die erste vollständig KI-generierte juristische Publikation Österreichs erschienen, wie es heißt: Die Veröffentlichung zeige das Potential generativer Fachtext-KI und kann hier downgeloadet werden: manz.at/smart.recht.
Eine neue Art zu arbeiten
Künstliche Intelligenz verändert nicht nur die Art, wie Texte entstehen und bearbeitet werden. Sie verändert auch die Rahmenbedingungen wissenschaftlichen Publizierens, heißt es dazu. Mit dem neuen Forschungsprojekt „Smart.Recht. KI-Verordnung einfach erklärt“ will Fachverlag Manz, der bekanntlich u.a. auch KI-Recherchetools wie Genjus gelauncht hat, die Möglichkeiten und Grenzen generativer künstlicher Intelligenz bei der Analyse, Strukturierung und Aufbereitung juristischer Inhalte ausloten.
Im Zentrum des Projekts steht eine rund 600 Seiten umfassende Publikation zur EU-KI-Verordnung (AI Act), die erstmals vollständig mit generativer KI erstellt wurde. Die Idee stammt von Univ.-Prof. Wolfgang Zankl, Vorstand des Instituts für digitale Transformation und künstliche Intelligenz der SFU Wien | Berlin, der das Projekt auch leitet.
Die KI schreibt verständlich über Rechtsmaterien
Damit werde das Ziel verfolgt, die komplexen Vorgaben der KI-Verordnung auch für nicht darauf spezialisierte Jurist:innen und interessierte Leser:innen aufzubereiten und so einen Beitrag zur Demokratisierung des Rechts zu leisten.
Die Publikation dient dabei als konkretes Fallbeispiel für eine Reihe grundlegender Fragen wie etwa:
- Wie entstehen juristische Werke in Zukunft?
- Welche Aufgabe hat ein Fachverlag in einer zunehmend automatisierten Welt?
- Können Texte, die mit generativer KI erstellt werden, urheberrechtlich relevant sein?
KI-Verordnung klar und präzise aufbereitet
Die KI-Verordnung der Europäischen Union markiert einen Meilenstein der europäischen Regulierung und bringt mit ihrer Komplexität zugleich neue Herausforderungen für Jurist:innen, Unternehmen und Behörden, heißt es. Die vorliegende Publikation verfolgt dabei einen anderen Ansatz als ein klassischer Kommentar und konzentriert sich mehr auf allgemein leichte Verständlichkeit als auf vollständige Quellenauswertung.
Für die Erstellung der Publikation wurde generative KI erstmals gezielt eingesetzt, gesteuert durch einen strukturierten und rechtswissenschaftlich basierten Masterprompt. Soweit dieser keine brauchbaren Ergebnisse erbracht hat, wurde nicht manuell nachbearbeitet, sondern durch Reprompts Klarheit geschaffen.
Vorgegeben wurde dem Programm (ChatGPT) ausschließlich der Text der Verordnung, die gesetzgeberischen Erwägungsgründe und die Leitlinien der EU-Kommission. Externe Literatur und Judikatur wurden ausgeschlossen, um eine eigenständige, quellentreue Auslegung zu gewährleisten und das Halluzinieren weitgehend auszuschließen. Die Ergebnisse wurden anschließend automatisiert formatiert und einer juristischen Plausibilitätskontrolle unterzogen: Rund 95 Prozent der Texte waren dabei direkt verwendbar.
So entstand laut den Angaben eine klar strukturierte Publikation, die auf juristisch präziser Methodik beruht und zugleich für eine breitere Leserschaft verständlich bleibt – ein kombinierter Ansatz aus KI-gestützter Texterstellung, juristischer Expertise und automatisierter Formatierung.
Rolle von Autor:innen und Verlagen in der Zukunft
Das Projekt versteht sich bewusst als wissenschaftliches Experiment, das auch zeigt, dass und wie KI-generierte Texte bei qualifiziertem schöpferischem Einfluss auch urheberrechtlich relevant sein können. „Für einen Fachverlag stellt sich nicht die Frage, ob KI das Publizieren verändert, sondern wie wir diese Veränderung aktiv gestalten. Wer juristisches Wissen publiziert, muss verstehen, wie es künftig entsteht. Autor:innen bringen Erfahrung, Fachwissen und wissenschaftliche Sorgfalt ein und bleiben Instanzen juristischer Expertise. Fachverlage bündeln Expertise, sichern Qualität und stellen Wissen in einen verlässlichen Kontext“, so Peter Guggenberger, Geschäftsführer von Manz.
Auch aus wissenschaftlicher Perspektive eröffne das Projekt neue Einblicke in den Umgang mit KI im Recht: „Es ist mit KI gelungen, eine leicht verständliche Erklärung des komplizierten Artificial Intelligence Act mit zahlreichen Beispielen zu verfassen“, fügt Zankl hinzu.
Das KI-Werk und der Schutz durch das Urheberrecht
Übrigens lassen Guggenberger wie Zankl keinen Zweifel daran, dass auch ein KI-generiertes Werk wie dieses als urheberrechtlich geschützt anzusehen ist: Sollte jemand beispielsweise auf die Idee kommen, ein eigenes Werk zu veröffentlichen, in dem er die Zankl-Publikation kopiert oder sie durch den Chatbot des Vertrauens leicht umformulieren lässt, dann gibt es (rechtlich) „eins auf die Mütze“, so Zankl. Denn die menschliche Gestaltung des KI-Outputs erreiche die für den Schutz notwendige Werkhöhe, das sei abzusehen, während rein KI-erstellter Output ohne menschliches Zutun (bzw. per simplem Prompt) nicht schützbar ist – das haben jedenfalls bereits mehrere internationale Gerichte entschieden.
Etwas anders gelagert ist die Frage, wie mit Texten umzugehen ist, die auf der Auswertung vorhandenen Materials durch die KI basieren. Ein großer Teil des Wissenschatzes von Fachverlagen hat – meist wohl ohne ausdrückliche Erlaubnis – als Trainingsmaterial für diverse KI-Modelle gedient. Auch auf diesem Gebiet wird die Entwicklung von der Branche gespannt verfolgt. Guggenberger weist noch auf einen weiteren Aspekt hin: Fachverlage veröffentlichen nicht bloß Wissen, sie sorgen auch dafür, dass es sich dabei um relevantes und aktuelles Wissen handelt – ihr Output erfüllt also Funktionen, die über den Text an sich hinausgehen.
Präsentation mit prominenten Gästen
A propos Rolle eines Verlags: Zu diesen gehört bekanntlich seit eh und je das Networking – und das hat sich auch in KI-Zeiten nicht geändert. Bei der Präsentation des neuen Werks anwesend waren Harald Leitenmüller, Chief Technology Officer bei Microsoft Österreich, und Klaus Steinmaurer, Geschäftsführer des Fachbereichs Telekommunikation und Post der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Beide hoben die rechts- und demokratiepolitische Bedeutung einer verständlichen Vermittlung komplexer juristischer Themen für eine breite Öffentlichkeit hervor.
Für beide Institutionen ist das KI-Thema aktuell von hoher Relevanz: Die eine integriert Tools wie Copilot in die Windows-basierte Produktwelt, die andere erarbeitet sich als Aufsichtsinstanz gemeinsam mit der Branche den Weg in eine von KI geprägte Zukunft, deren Spielregeln sich gerade erst abzuzeichnen beginnen. Dazu gibt es bei der RTR übrigens bereits seit 2023 die Servicestelle für Künstliche Intelligenz, die als Ansprechpartner und Informationshub für die breite Öffentlichkeit dient.
Die Zukunft
Die Ergebnisse des Manz-Projekts sollen Impulse für die Diskussion über den Umgang mit KI-generierten Inhalten im Recht und im wissenschaftlichen Publizieren geben. Es soll – entsprechenden Erfolg vorausgesetzt – nicht bei der einen Publikation bleiben. Weitere Themen sind die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO und auch andere EU-Verordnungen.
Warum gerade EU-Verordnungen geradezu nach einer Vereinfachung durch KI rufen, formulierte Zankl bei der Präsentation pointiert: Manche seien aus rechtswissenschaftlicher Sicht so unbestimmt formuliert, dass er bezweilfe, dass bei ihnen der Grundsatz „Ordnungsgemäß kundgemacht“ erfüllt sei – ohne den eine Norm bekanntlich keine Gültigkeit erlangt. Zugleich berühren sie viele Rechtsmaterien und viele Menschen sind direkt betroffen – das Bedürfnis nach einfach verständlichen Erklärungen sei also groß.
„In Zukunft kommt jeder Text zuerst aus der KI“
Weitere mögliche Themen kommen aus dem zivilrechtlichen Bereich, denn das ist schließlich seit Jahrzehnten sein Fachgebiet, so Ideengeber Zankl: Daher könne er dort den Output der KI entsprechend gestalten und überprüfen – „in der Straßenverkehrsordnung würde ich mir das nicht zutrauen“. Und ganz ohne Kontrolle will man die KI auch in Zukunft nicht auf die Leser:innenschaft loslassen – und auch für menschliche Autorinnen und Autoren ist weiterhin Platz im Verlangsprogramm von Manz, wurde betont.
Dennoch – die KI werde zu großen Veränderungen führen, zeigt Zankl sich überzeugt. Vielleicht werde in drei Jahren schon jeder Text (zuerst) von der KI erstellt und von den Menschen dann in die gewünschte Form gebracht. Das „wird uns nicht dümmer machen“ und es werde auch weiterhin den Menschen benötigen, so Zankl.
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