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Bildung & Uni, Recht

Die Schweiz hat ihr Zivilprozessrecht reformiert: Kommentar

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Commentaire bernois. Die Schweizerische Zivilprozessordnung wurde 2025 in wichtigen Punkten adaptiert. Eine Neuerscheinung beleuchtet die Änderungen.

Seit dem 01.01.2025 gilt die revidierte Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO). Dabei wurden wichtige Bereiche des Zivilprozesses adaptiert: Neuerungen gibt es u.a. bei den Kostenregelungen, dem kollektiven Rechtsschutz sowie zu verschiedenen Verfahrensfragen, heißt es beim Stämpfli Verlag.

In dessen Buchreihe Berner Kommentar / Commentaire bernois wurde nun ein Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO) veröffentlicht, der auf dem Stand der aktuellen Neuerungen ist.

Die Neuerscheinung

Mit dem Titel liege eine umfassend überarbeitete Kommentierung vor, die die Revision sowie die aktuelle Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Die Herausgeber:innen sind Professorin Regina Aebi-Müller, Fürsprecherin, Professorin für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung an der Universität Luzern, sowie Professor Christoph Müller (Columbia), ordentlicher Professor für Privatrecht an der Universität Neuenburg und Rechtsanwalt. Zahlreiche Fachautor:innen haben mitgewirkt.

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