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Recht, Steuer

Seminar Oberlaa: Aktuelle Trends beim Vorsteuerabzug und mehr

Sandra Huber ©Wirlphoto

Steuerberatung & Fortbildung. Seminar Oberlaa-Vortragende Sandra Huber macht auf den neuen Vorsteuerausschluss bei Luxusimmobilien und weitere Neuerungen aufmerksam.

Der Vorsteuerausschluss für Luxusimmobilien ist einer der Kernpunkte, den die Steuerprofis aktuell auf dem Schirm haben sollten, so Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Sandra Huber in einem Beitrag am LexisNexis-Blog: „Spannend ist weniger das Schlagwort, sondern die Frage, welche Objekte konkret betroffen sind und wie die ertragsteuerliche Beurteilung dazu zusammenspielt. Das hat es in sich, das betrifft Investitionen, laufende Abrechnung etc, und kann teuer werden.“

Die Aufgaben

Das Seminar Oberlaa ist laut Huber als kompakte Fortbildung für Steuerberatung und Buchhaltung konzipiert, bei der die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen und Praxisfragen strukturiert durchgegangen werden. Zielgruppe sind Profis aus Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchhaltung und Bilanzierung.

„Viele Änderungen wirken auf den ersten Blick wie Details, haben aber enorme Konsequenzen, wenn sie übersehen werden. Deshalb schauen wir uns an, was sich tatsächlich ändert bzw. wo typische Fehlannahmen entstehen“, so Huber. Aktuell zähle dazu insbesondere die Steuerpflicht von Personen-Risikoversicherungen, insbesondere die Unterscheidung zwischen Einmalauszahlung und Rentenform.

„Hier gibt es eine Klarstellung des Gesetzgebers, die in der Beratung eine saubere Einordnung verlangt. Zweitens die Forschungsprämie: Antragstellung, begünstigte Aufwendungen und Neuerungen. Wer hier die Systematik kennt, kann Mandanten sicher durch die Anforderungen führen und Rückfragen der Finanz deutlich reduzieren.“

Die großen Themen

Auch die Kombination von Freiwilligenpauschale und pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen sei in ihrer steuerlichen Abbildung durchaus anspruchsvoll – und gleichzeitig Thema, das potentiell viele Sportvereine in Österreich betrifft. Ein wichtiges Thema für alle Steuerberatenden – egal ob sie natürliche oder juristische Personen betreuen – sind das Verfahrensrecht und die Kanzleiorganisation. Huber: „Das digitale Abgabenverfahren wird systematisch neu konzipiert, inklusive FinanzOnline, elektronische Signaturen und Siegel. Das ist nicht nur ein technisches Update. Es verändert Abläufe, Verantwortlichkeiten und wirft auch Fragen auf.“

Dazu kommen aktuelle Neuerungen im Bereich Sicherung des Steueraufkommens und Betrugsbekämpfung – Stichwort Meldepflicht für Krypto-Dienstleister und Auftraggeberhaftung im Baubereich. Während erstere viele Privatpersonen betrifft, werde letztere auf neue Sachverhalte ausgeweitet. „Das ist für viele Unternehmen relevant, weil es Prozesse und Prüfungen beeinflusst, nicht nur Einzelfälle“, so Huber. Und natürlich sind das Arbeitsrecht und die Sozialversicherung auch heuer für Neuerungen gut: Weiterbildungskarenz, Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit unter den Bedingungen des AMS, Prüfungsabgabe im Fall von Sozialbetrug mit erweiterten Auskunftspflichten u.a.

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