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Finanz, Recht

Erleichterter Börsegang und Ratingagenturen im Parlament

©Wiener Börse / Daniel Hinterramskogler

Wien. Kleine und mittlere Unternehmen sollen künftig leichter an die Börse gehen können. Neues gibt es auch bei Ratingagenturen.

Im Plenum des Nationalrats ging es zuletzt insbesondere um Finanzthemen, so die Parlamentskorrespondenz. Mit einer Regierungsvorlage soll die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte für Unternehmen gesteigert und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen der Börsegang erleichtert werden.

Außerdem steht eine unionskonforme Anpassung der Vorgaben für spezielle Ratingagenturen und eine regelmäßige Evaluierung des Fiskalrats auf dem Programm.

Die neuen Vorgaben für Ratingagenturen

Mit 2. Juli 2026 tritt eine neue europäische Verordnung über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Rating-Verordnung) in Kraft. Um sie in Österreich wirksam anwenden zu können, hat die Regierung ein ESG-Rating-Verordnungs-Vollzugsgesetz vorgelegt, das zeitgleich mit der EU-Verordnung gelten soll.

Im Zentrum des nationalen Gesetzes steht die Benennung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde für die Überwachung der Standards in Österreich. Sie soll in Kooperation mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Kontrollen durchführen, Informationen austauschen und bei Verstößen Sanktionen vollstrecken. Im Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage neben den Koalitionsparteien auch die Zustimmung der Grünen erhalten.

Fiskalrat am Prüfstand

Einstimmig hat der Finanzausschuss eine von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz an das Plenum weitergeleitet. Auch sie beruht auf neuen EU-Vorgaben und sieht neben kleineren Adaptierungen beim Aufgabenbereich des Fiskalrats insbesondere vor, den Fiskalrat künftig alle fünf Jahre zu evaluieren.

Geprüft werden sollen dabei nicht nur die Ressourcenausstattung, die Prognosen und die Unabhängigkeit des Fiskalrats, sondern auch die Frage, ob der Fiskalrat der Überwachung der Einhaltung der EU-Fiskalregeln nachkommt. Am Wesen und an den Kernaufgaben des Fiskalrats ändere sich mit der Novelle nichts.

Erleichterter Börsegang für Unternehmen

Mit Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz und in weiteren Gesetzen will die Regierung dem europäischen „Listing Act“ Rechnung tragen. Ziel ist es, die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte für Unternehmen zu steigern und Börsegänge von kleinen und mittleren Unternehmen zu erleichtern.

  • Konkret ist u.a. vorgesehen, die Börsenzulassung zu modernisieren und den für einen Börsegang notwendigen Mindeststreubesitz – also die Quote, wie viele Aktien bei einem Börsegang frei verkauft und gekauft werden können – von 25% auf 10% zu senken.
  • Zudem soll der Schwellenwert für ein verpflichtendes Wertpapierprospekt von 5 Mio. € auf 12 Mio. € angehoben werden.
  • Bei Eigengeschäften von Führungskräften wird die Schwelle für die Meldepflicht von 5.000 € auf 20.000 € pro Kalenderjahr erhöht.

Teil des Gesetzespakets ist überdies eine Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA). Ab 2027 soll zudem eine neue Billigungspflicht für Veranlagungsprospekte den Anlegerschutz stärken.

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