Geld für Betroffene. Der VKI hat sich mit dem Volksbanken-Verbund geeinigt: Kunden können bestimmte Fonds-Bestandsprovisionen zurückfordern.
Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von den Kapitalanlagegesellschaften oftmals Provisionen in Form von sogenannten Bestandsprovisionen, erklärt der VKI in einer Aussendung. Legen Banken diese Provisionszahlungen den Kund:innen gegenüber nicht offen, sind sie nach Rechtsauffassung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) unzulässig und an die Kund:innen zurückzuzahlen.
Die neue Sammelaktion
Der VKI hat sich demnach nun mit den Verbundbanken des Volksbanken-Verbunds auf eine Rückzahlung an deren Kund:innen geeinigt: Konsument:innen, denen bis einschließlich 31.12.2017 ein Fondsprodukt über eine Volksbank vermittelt wurde, haben die Möglichkeit, sich bis zum 23.06.2026 beim VKI zur Sammelaktion anzumelden.
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