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Steuer

Seminar Oberlaa: Den Gewinnfreibetrag optimieren und mehr

Roman Baumert ©Whirlphoto

Fortbildung für Steuerprofis. Beim Seminar Oberlaa geht es heuer u.a. um die Analyse des Gewinnfreibetrags, so Vortragender Robert Baumert.

Die praxisbezogene Analyse des Gewinnfreibetrags „kann sich wirklich lohnen“ und gehört zu jenen steuerrechtlichen Themen, die Profis in der Steuerberatung sich aktuell zu Herzen nehmen sollten, so Robert Baumert, Vortragender beim Seminar Oberlaa, am LexisNexis-Blog: „Wir zeigen anhand von Fallbeispielen, wie sich GFB und IFB sauber optimieren lassen.“

Die Ziele

Das Seminar Oberlaa ist als kompakte Fortbildung konzipiert, die aktuelle Neuerungen in Steuerberatung, Buchhaltung und Personalverrechnung praxisnah bündeln soll, mit dem Fokus auf praktischer Umsetzbarkeit: konkrete Fallkonstellationen, typische Fehlerquellen und Formulierungen, die man in der Kanzlei sofort verwenden könne. „Genau diese Mischung aus Aktualität und Praxisbezug macht den Mehrwert aus. Wir decken jene Punkte ab, die in den nächsten Monaten in vielen Fällen schlagend werden“, so Baumert.

Steuererklärung und Veranlagung

Zwei Punkte kommen derzeit häufig auf den Tisch: die außergewöhnliche Belastung bei rückwirkender Feststellung eines Behinderungsgrades und die erweiterten Tatbestände zur Pflichtveranlagung. Wichtig sei die klare Abgrenzung zwischen Pflichtveranlagung, Antragsveranlagung und antragsloser Veranlagung, damit keine Fristen oder Optionen verloren gehen, so Baumert.

Kapitalgesellschaften, Immobilien und Verfahren

Beim Mantelkauf bringe aktuelle Judikatur praktische Folgen, etwa bei Beteiligungswechseln oder Umgründungen. Im Immobilienbereich geht es um Immobiliengesellschaften in der GrESt, inklusive Voraussetzungen und Sonderregelungen für Familienverbände. Und im Verfahrensrecht ist der neue Anfechtungsausschluss für Abgaben im Insolvenzverfahren relevant, weil er die Durchsetzung und das Risikomanagement verändert.

Das Pfand und mehr

Bei der Mitteilungspflicht nach § 109a EStG wurden meldepflichtige Tatbestände erweitert, das verlange klare Prozesse. In der Personalverrechnung stehen die branchenweise festgesetzten Trinkgeldpauschalen ab 1.1.2026 an. „Und wir schauen auf die geplanten Anreize für das Arbeiten im Alter ab 1.1.2027, damit Beratung und Lohnverrechnung rechtzeitig vorbereitet sind“, so Baumert am LexisNexis-Blog: „Weiters zeigen wir, wie man Ein- und Mehrwegpfand in Bilanz und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sauber abbildet, steuerlich wie unternehmensrechtlich.“

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