Finanzbranche. Der Nationalrat hat die Umsetzung neuer EU-Regeln für Börsengänge und Prospekte beschlossen.
Der Nationalrat sprach sich jetzt mehrheitlich für die Umsetzung des europäischen „Listing Act“ in nationales Recht aus. Entsprechende Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz, im Referenzwerte-Vollzugsgesetz und im Wertpapieraufsichtsgesetz sollen die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der EU für Unternehmen steigern und den Kapitalzugang für kleine und mittlere Unternehmen erleichtern.
Mehrheitlich grünes Licht gab es zudem für die Umsetzung zur wirksamen Anwendung der EU-Verordnung zu Nachhaltigkeits-Ratings. Im Zentrum des nationalen Gesetzes steht die Benennung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde für die Überwachung der Standards in Österreich, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.
Die einhellige Zustimmung der Abgeordneten erhielt eine Novelle des Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetzes, die ebenfalls zur Umsetzung von EU-Vorschriften erforderlich ist. Der Fiskalrat soll demnach alle fünf Jahre evaluiert werden, seine Kernaufgaben bleiben dabei jedoch weitgehend unverändert.
EU-Listing-Act: Erleichterungen für Börsengänge
Im Zentrum des Gesetzespakets zur Umsetzung des „Listing Act“ steht die Erleichterung von Börsengängen durch die Senkung des Mindeststreubesitzes auf 10 % und der Entfall von Publizitätspflichten. Zudem sollen die Schwellenwerte für die Prospektpflicht auf 12 Mio. € angehoben werden, während für Veranlagungsprospekte eine neue Billigungspflicht durch die Finanzmarktaufsicht eingeführt wird,um den Anlegerschutz zu stärken.
Börseunternehmen soll bei der Zulassung ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren. Zudem soll der Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften auf Basis der EU-Verordnung von 5.000 € auf 20.000 € pro Kalenderjahr angehoben werden.
Die politische Debatte
Das Gesetzespaket sei ein wesentlicher Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, zeigten sich ÖVP-Abgeordnete Angela Baumgartner und Andreas Ottenschläger überzeugt. Auch aufwendige Dokumentationspflichten würden laut Ottenschläger vereinfacht. Gleichzeitig stellten die Anpassungen ein „klares Bekenntnis zum Anlegerschutz“ dar, so Baumgartner. Zudem seien sie in einer „dramatischen geopolitischen Situation“ laut Barbara Teiber (SPÖ) ein wichtiger Schritt zur Stärkung des europäischen Binnenmarktes. Gerade in Krisenzeiten müsse Europa „näher zusammenrücken“, bestätigte Selma Yildirim (SPÖ).
Unternehmen würden oftmals Europa verlassen, sobald sie erfolgreich werden, da hier ausreichend Kapital für weiteres Wachstum fehle, erklärte Christoph Pramhofer (NEOS). Das Gesetzespaket würde dieser Problematik entgegenwirken. Markus Hofer (NEOS) führte aus, dass ein funktionierender Kapitalmarkt auch für die Bewältigung der „Transformationsherausforderungen“ wesentlich sei. Das Gesetzespaket schaffe Erleichterungen für Börsegänge insbesondere von KMUs und halte gleichzeitig die vorhandenen Standards aufrecht, betonte Finanzminister Markus Marterbauer. Auch Arnold Schiefer (FPÖ) bewertete die Anpassungen positiv.
Die Kritik
Kritisch betrachtete Nina Tomaselli von den Grünen insbesondere die Senkung des Mindeststreubesitzes auch beim Handel von Aktien und die „Verschlechterungen“ bei der Prospektpflicht. Sie warf der Koalition vor, damit „Gold-Plating“ zu betreiben und „auf der Seite der Großinvestoren“ zu stehen. Andreas Minnich (ÖVP) und Christoph Pramhofer (NEOS) widersprachen Tomasellis Darstellung.
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