Parlament. Ronald Faber wurde als neues Ersatzmitglied am Verfassungsgerichtshof (VfGH) nominiert.
Ronald Faber wird, vorbehaltlich der Ernennung durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen, neues Ersatzmitglied am Verfassungsgerichtshof (VfGH). Das hat der Nationalrat jetzt einstimmig entschieden. Die Regierungsfraktionen hatten einen entsprechenden Wahlvorschlag eingebracht, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.
Die Wahl eines VfGH-Ersatzmitglieds
Aufgrund der Bestellung von Andrea Julcher zur VfGH-Richterin ist im vergangenen Jahr die Stelle eines Ersatzmitglieds beim Verfassungsgerichtshof vakant geworden. Bei der vom Nationalrat durchgeführten Ausschreibung hatten sich ursprünglich acht Personen beworben, sieben davon stellten sich im Oktober einem – nicht öffentlichen – Hearing im Parlament. Aus diesem Kreis hat der Nationalrat auf Basis eines Wahlvorschlags der Regierungsparteien Ronald Faber gewählt. Der derzeitige Richter beim Verwaltungsgerichtshof war davor u.a. im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts und auch schon als Mitarbeiter beim Verfassungsgerichtshof tätig.
Der Nationalrat hat gemäß der Bundesverfassung ein Vorschlagsrecht für drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Sechs Mitglieder sowie der Präsident und der Vizepräsident werden von der Bundesregierung nominiert, drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied vom Bundesrat.
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